Die Finanzierung durch den ESF erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass der ESF die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und vorhandenen Finanzmitteln ersetzt. Diese Finanzierungsart beruht auf dem Subsidiaritätsgrundsatz: anrechenbare Ausgaben müssen zunächst durch private oder öffentliche Mittel gedeckt werden. Der maximale Interventionssatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
Für alle Vorhaben des ESF gilt der Grundsatz der Zusätzlichkeit (Additionalität). Die Beiträge aus dem Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaats treten.
Nach dem Prinzip der Partnerschaft wurden die relevanten Partner und regionalen Arbeitskreise bereits bei der Programmierung des Operationellen Programms zum ESF in Baden-Württemberg aktiv einbezogen. Zudem werden im Begleitausschuss neben dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Wirtschaftsministerium und anderen Ressorts der Landesregierung Baden-Württemberg weitere wichtige Akteure der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik die Umsetzung der Förderung aktiv begleiten.
Die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben werden gemäß Artikel 56 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 bis auf die in den Verordnungen der einzelnen Fonds vorgesehenen Ausnahmen auf nationaler Ebene festgelegt.
Die Aufstellung mit den förderfähigen Aufwendungen im ESF Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) in Baden-Württemberg können Sie hier (LINK) herunterladen. Die Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen finden Sie hier (LINK).
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
Förderbereich Arbeit und Soziales:
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.
Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:
> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung