Was wird gefördert:
Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein.
Informationen zum Verwendungsnachweis:
Nähere Informationen zum Verwendungsnachweis und das dazu notwendige Formular finden Sie hier >>
Downloads:
Merkblatt Innovationsassistenten (PDF, 61 KB)
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (PDF, 66 KB)
Ansprechperson:
Bitte wenden Sie sich an die L-Bank-Hotline: 0721-150 1314.
Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Coaching Elektromobilität,
Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz
> FP Fachkurse
Schwerpunkt Elektromobilität
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und
Personalentwicklung
> FP Fachkurse (ausgebucht)
> FP Innovationsassistenten
(geschlossen)