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Ziele

Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete Europäische Sozialfonds (ESF) gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fischereifonds (EFF), zu den vier großen Strukturfonds der Europäischen Union. Ziel des Strukturfonds ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu festigen und im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beizutragen. Der Europäische Sozialfonds bildet dabei das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und dient dabei auch der Umsetzung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie innerhalb der Lissabon-Strategie. Diese wurde im März 2000 in Lissabon durch die europäischen Staats- und Regierungschefs verabschiedet mit der Absicht, die Europäische Union innerhalb von zehn Jahren zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Die Beschäftigungsstrategie beinhaltet die Ziele Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Sicherung des sozialen Zusammenhalts.

Für die Förderperiode 2007 bis 2013 stehen den Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 75 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel orientiert sich dabei an der Leistungsstärke der Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der Förderung erfolgt dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Ausgehend vom sozioökonomischen Entwicklungsstand der Mitgliedsstaaten und Regionen gliedert sich die Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in zwei Ziele:

  • Das Ziel „Konvergenz“ betrifft Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 Prozent des Gesamtdurchschnitts der Europäischen Union beträgt. Für dieses Ziel werden 78 Prozent der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereitgestellt.
  • Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten und Regionen, die nicht oder nicht mehr unter das Konvergenzziel fallen. Diese Regionen erhalten 18 Prozent der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds.

 

Der Europäische Sozialfonds konzentriert sich auf die folgenden Interventionsbereiche:

  • Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen und Unternehmen an den wirtschaftlichen Wandel,
  • Verbesserung des Zugangs Erwerbssuchender und nicht erwerbstätiger Personen zum Arbeitsmarkt,
  • Verbesserung der Eingliederung sozial benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt,
  • Investitionen in das Humankapital
  • Förderung von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen auf nationaler, transnationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Erleichterung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Integration.
Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

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> Comfort Zone
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Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:

> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)

Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung