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Land Baden-Württemberg
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Begleitausschuss

Der aus Vertreterinnen und Vertretern der mit der ESF-Umsetzung befassten Stellen, Einrichtungen, Verbänden und sonstigen Partnern bestehende Begleitausschuss spielt bei der Programmumsetzung eine wichtige Rolle. Seine Aufgaben ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Demnach vergewissert sich der Begleitausschuss, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Er begleitet den Umsetzungsprozess, indem er die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Operationellen Programm festgelegten Ziele bewertet und überprüft. Den Vorsitz im Begleitausschuss führt das Ministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde. In Baden-Württemberg sind im ESF-Begleitausschuss folgende Mitglieder vertreten:

 

  • Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg als
    • Verwaltungsbehörde
    • Bescheinigungsbehörde
  • Finanzministerium Baden-Württemberg als Prüfbehörde
  • Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als zwischengeschaltete Stelle
  • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
  • Justizministerium Baden-Württemberg
  • Umweltministerium Baden-Württemberg
  • Landeskreditbank - Förderbank Baden-Württemberg (L-Bank) als Bewilligungsstelle
  • Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg
  • Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
  • Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
  • Städtetag Baden-Württemberg
  • Landkreistag Baden-Württemberg
  • Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
  • Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.
  • ag Arbeit in Baden-Württemberg e.V.
  • Landesfrauenrat Baden-Württemberg
  • Europäische Kommission als beobachtendes Mitglied
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Der Begleitausschuss kam am 14.11.2007 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und hat sich u. a. eine Geschäftsordnung gegeben sowie die Kriterien für die Projektauswahl und die Auswahl der Zuwendungsempfänger/innen beschlossen.

 

Die Auswahlkriterien können Sie hier herunter laden.

Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.

 

Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:

> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)

Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung