Der aus Vertreterinnen und Vertretern der mit der ESF-Umsetzung befassten Stellen, Einrichtungen, Verbänden und sonstigen Partnern bestehende Begleitausschuss spielt bei der Programmumsetzung eine wichtige Rolle. Seine Aufgaben ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Demnach vergewissert sich der Begleitausschuss, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Er begleitet den Umsetzungsprozess, indem er die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Operationellen Programm festgelegten Ziele bewertet und überprüft. Den Vorsitz im Begleitausschuss führt das Ministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde. In Baden-Württemberg sind im ESF-Begleitausschuss folgende Mitglieder vertreten:
Der Begleitausschuss kam am 14.11.2007 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und hat sich u. a. eine Geschäftsordnung gegeben sowie die Kriterien für die Projektauswahl und die Auswahl der Zuwendungsempfänger/innen beschlossen.
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
Förderbereich Arbeit und Soziales:
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.
Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:
> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung