Gefördert werden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Kongresse, Aktionstage, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen an Veranstaltungsorten in Baden-Württemberg zu folgenden Themen:
Die Einzelveranstaltungen müssen thematisch in sich abgeschlossen und zeitlich abgegrenzt sein.
Des Weiteren wird die Durchführung von Sprechtagen zu den folgenden Themen gefördert:
Die Beratung eines Teilnehmenden muss mindestens 1 Stunde dauern.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.)
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt.
Der Zuschuss für eine Einzelmaßnahme beträgt
Zuschüsse unter 500 € pro Einzelveranstaltung werden nicht bewilligt. Der Zuschuss für die jeweilige Einzelveranstaltung wird widerrufen, wenn sich nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises dieser Betrag nicht mindestens ergibt.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.)
Die Anträge sind schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Die L-Bank entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.
Die Bearbeitung der Zuschussanträge erfolgt in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge bei der L-Bank.
Maßnahmen können auf das alleinige finanzielle Risiko des Antragstellers begonnen werden bevor die Bewilligung der L-Bank vorliegt, ohne dass dies für eine etwaige spätere Förderung schädlich ist. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank bereits abgeschlossen sind werden nicht bezuschusst.
Sind innerhalb eines Jahres mehrere Veranstaltungen geplant, sollen diese möglichst in einem Antrag zusammengefasst werden.
Eine Antragstellung ist ab dem 1. Februar 2009 möglich. Das Programm läuft höchstens solange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.)
Nähere Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie hier >>
Hauptpunkt vorheriger Artikel nächster Artikel
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
Förderbereich Arbeit und Soziales:
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.
Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:
> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung