Gefördert wird ein Coaching zur
A. Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung
Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung kann die gesamte Belegschaft oder einzelne Beschäftigtengruppen einbeziehen und umfasst insbesondere
B. Systematische Personalentwicklung
Unterstützt wird neben einer zielgruppenspezifischen auch eine allgemeine Personalentwicklung.
Das zielgruppenspezifische Personalentwicklungscoaching kann folgende
Beschäftigtengruppen einbeziehen:
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Sinne des Förderprogramms gelten Beschäftigte, die selbst oder deren Eltern (mindestens ein Elternteil) nach Deutschland zugewandert oder ausländischer Herkunft sind.
Der Coach entwickelt zusammen mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen auf das Coachingthema zugeschnittene Konzeptionen, gibt Anleitungen zu deren Umsetzung in der Betriebspraxis und erstellt einen Beratungsbericht, der auch Anregungen zur nachhaltigen Implementierung enthält. Dadurch sollen die verantwortlichen Personen im Unternehmen in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt)
Wer wird gefördert:
Unternehmen, die einen Standort in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Beschäftigten haben, sind antragsberechtigt.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt)
Wie wird gefördert:
Pro Unternehmen ist eine Förderung in einem oder beiden Förderschwerpunkten möglich.
Der Zuschuss beträgt 75% der Coachingausgaben auf Tagewerkbasis, jedoch maximal 600 € pro Tagewerk. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.
Im Förderschwerpunkt A werden höchstens 10 Tagwerke bezuschusst.
Der maximale Zuschuss liegt bei 6.000 €.
Im Förderschwerpunkt B werden höchstens 20 Tagewerke bezuschusst.
Der maximale Zuschuss liegt bei 12.000 €.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt)
Informationen zur Antragstellung:
Das Coaching ist von einem Beratungsunternehmen durchzuführen, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt. Das Qualitätsmanagementsystem muss entweder von einer Konformitätsbewertungsstelle, die durch eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert wurde oder von einer Konformitätsbewertungsstelle, deren Qualitätsmanagementzertifikate aufgrund gegenseitiger Anerkennungsvereinbarungen (MLA) der European cooperation for Accreditation (EA) oder des International Accreditation Forum (IAF) auch von der nationalen Akkreditierungsstelle anerkannt wird, bescheinigt ist.
Für Zertifikate die von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer erteilt wurden gilt die Übergangsregelung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entsprechend (Geltung bis Ablauf des Zertifikats, längstens bis 31.12.2014, falls das Zertifikat länger gelten sollte). Für Gütesiegel „ServiceQualität“ mindestens Stufe I, die vor dem 01.02.2010 erteilt wurden bzw. deren Zertifizierungsverfahren vor diesem Zeitpunkt begonnen wurde, gilt die Übergangsregelung ebenfalls entsprechend.
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsberatung bzw. des Personalentwicklungscoaching erfolgen. Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung bzw. das Personalentwicklungscoaching darf erst nach schriftlicher Förderzusage durch die L-Bank begonnen werden.
Die Anträge sind bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen.
Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Durchführungszeitraums ist ein Schlussverwendungsnachweis vorzulegen.
(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt)
Bitte wenden Sie sich an die L-Bank-Hotline: 0721-150 1314.
Bei Fragen im Vorfeld der Antragstellung können Sie sich auch an das Wirtschaftsministerium, Herrn Ott, Tel.: 0711/123-2585, wenden.
Hauptpunkt nächster ArtikelIm Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
Förderbereich Arbeit und Soziales:
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.
Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:
> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung