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Publizität

Die Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds richten sich zum einen an die mit der Umsetzung des Operationellen Programms betraute Verwaltungsbehörde und zum anderen auch an die Projektträger selbst.

 

Pflichten der Projektträger

 

Die Begünstigten haben sicherzustellen, dass die an dem Vorhaben Beteiligten, insbesondere die Teilnehmenden, über die Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds informiert werden (Publizitätspflicht). Sie haben dabei deutlich darauf hinzuweisen, dass das durchgeführte Vorhaben im Rahmen eines aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Operationellen Programms ausgewählt wurde.

 

Ebenso muss in allen Unterlagen sowie insbesondere allen Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit einer über den ESF finanzierten Maßnahme dieser Hinweis enthalten sein (z.B.: „kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds“). Dabei sind auch das Emblem der EU mit dem Verweis auf die Europäische Union sowie das ESF-Logo anzubringen.

 

Wenn ein Projekt aus Landesmitteln kofinanziert wird, ist darüber hinaus im Förderbereich Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren  das Logo des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren und im Förderbereich Wirtschaft das Logo des Wirtschaftsministeriums anzubringen. 

 

Alle Logos für die Publizitätsmaßnahmen finden Sie im Download-Center. 

 

Verwaltungsbehörde

 

Einmal im Jahr hat die Verwaltungsbehörde eine größere Informationsaktion durchzuführen. Außerdem sind ein Kommunikationsplan zu erstellen und ein Verzeichnis der Begünstigten zu veröffentlichen. Die Konformität des Kommunikationsplans für die Förderperiode 2007 – 2013  in der Einreichungsfassung vom 24.06.2008 mit den EU-Vorgaben hat die Europäische Kommission am 13. August 2008 bestätigt.

 

Im Archiv finden Sie die Pressemitteilungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren und des Wirtschaftsministeriums. Aktuelle Pressemitteilungen finden Sie hier.

 

Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit

 

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren und das Wirtschaftsministerium stellen ihren Zielgruppen für ihre jeweiligen Förderbereiche kostenlos Material für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Bestellungen können ausschließlich per e-Mail mit den dafür vorgesehenen Excel-Formularen erfolgen. Hier finden Sie das Bestellformular für den Förderbereich Arbeit und Soziales und das Bestellformular für den Förderbereich Wirtschaft.

 

Broschüren mit Informationen zum Europäischen Sozialfonds und zur Regionalpolitik finden sich hier >>.

Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

Förderbereich Arbeit und Soziales:

Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.

 

ESF-Filme
Die ESF-Filme
> Comfort Zone
> Ran an den ESF
können nun heruntergeladen werden.

 

Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:

> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)

Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung