Was wird gefördert:
Berufliche Weiterbildungskurse zur Anpassungsfortbildung (Fachkurse) mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind.
Wie wird gefördert:
Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Informationen zur Antragstellung:
Der Antrag ist rechtzeitig vor Kursbeginn, möglichst als Halbjahres- oder Jahresantrag, bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Das Programm läuft höchstens solange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.
Wichtige Informationen für Zuwendungsempfänger:
Downloads:
Ansprechperson:
Bei Fragen wenden Sie bitte an: esf-wirtschaftsministerium
wm.bwl.de
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Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema "Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft und Wissenschaft / Karriereberatungsstellen" offen. Die Kurzbezeichnung MINT kommt aus den Berufsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Antragsfrist endet am 11.10.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
Förderbereich Arbeit und Soziales:
Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist ein neuer Aufruf zum Thema Weiterbildung für Ältere Akademiker offen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2010. Aufruf und Antragsformular finden Sie hier.
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Förderbereich Wirtschaft
Aktuelle Aufrufe:
> Bildungscontrolling (Antragsfrist 30.09.2010)
> Azubi in spe - Berufe erproben (Antragsfrist 15.10.2010)
Aktuelle Förderprogramme:
> FP Coaching
> FP Fachkurse
> FP Innovationsassistenten
> FP Veranstaltungen
> FP Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung