Erhebung von Teilnahmedaten
Als Projektträger im Förderbereich Arbeit & Soziales erheben Sie Daten über das Projekt und seine Teilnehmenden.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick, wie Sie die Teilnahmedaten erheben und melden.
Detaillierte Erläuterungen mit einer Ausfüllhilfe für den Teilnahmefragebogen finden Sie in den Erläuterungen für Projektträger zur Datenerhebung.
Warum müssen Sie Daten bei den Teilnehmenden erheben?
Die Daten sind notwendig, damit Baden-Württemberg seine Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission erfüllen kann. Außerdem werden sie benötigt für die Evaluation der Projekte, die das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (ISG) durchführt.
Aktuelle Regelung
Aktuelle Regelung zur Erhebung von Teilnahmedaten in ESF Plus geförderten Maßnahmen
Die Teilnahmedaten sind auch bei Maßnahmen, die derzeit nur über Telefon bzw. digitale Kommunikationswege durchgeführt werden, zu erheben. Bis auf Weiteres ist es zulässig, dass Teilnehmende die ausgefüllten Fragebögen ohne persönliche Unterschrift digital an die Träger übermitteln. Seitens des Trägers ist auf dem ausgedruckten letzten Blatt des Fragebogens das Empfangsdatum zu vermerken und per Unterschrift zu bestätigen.
Teilnahmefragebogen
- Ein Teilnahmefragebogen ist während der Projektlaufzeit einmal pro Projektteilnehmenden zu erfassen.
Abweichend davon müssen Teilnehmende, die nur an einer kurzzeitigen Informations-, Sensibilisierungs- und Motivierungsmaßnahme, einer Kurzberatung bzw. einem sonstigen Kurzkontakt bis zu ca. 8 Stunden Dauer teilnehmen, keinen Teilnahmefragebogen ausfüllen. Eine sorgfältige Schätzung der Bagatellteilnehmenden im Antrag und den Verwendungsnachweisen ist zulässig. - Von allen Teilnehmenden, die mit einer wahrnehmbaren Intensität von mindestens ca. 8 Stunden am Projekt beteiligt sind, müssen umfangreiche personenbezogene Daten anhand des Teilnahmefragebogens erfasst werden. Die Teilnehmenden sind anzuhalten, den Teilnahmefragebogen, ggf. unterstützt vom Zuwendungsempfänger, auszufüllen.
Upload-Tabelle
Die Angaben aus dem Teilnahmefragebogen – mit Ausnahme der persönlichen Kontaktdaten – übertragen Sie in eine Zeile der Upload-Tabelle.
Die Upload-Tabelle ist eine von der L-Bank im Portal ZuMa (Zuschuss-Management) zur Verfügung gestellte Vorlagendatei zur Eingabe von Teilnehmendendaten. Ihre Zugangsdaten zu ZuMa erhalten Sie nach der Bewilligung.
Wichtig: Die „interne Codierung“, die Sie dabei festlegen, muss eindeutig sein und sie muss in Fragebogen und Upload-Tabelle identisch sein.
Bei jedem Hochladen werden die bereits hochgeladenen Upload-Tabellen komplett überschrieben. Deshalb müssen Sie die Upload-Tabelle fortschreiben bzw. verlängern, sodass immer alle Teilnehmenden ab Bewilligungsbeginn aufgeführt sind.
Kontaktdatentabelle
Die persönlichen Kontaktdaten aus dem Teilnahmefragebogen übertragen Sie bitte in die Kontaktdatentabelle.
Diese Kontaktdatentabelle finden Sie im Kontaktdatenportaldes Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) und laden diese immer gleichzeitig mit dem Upload in ZuMa hoch.
Wichtig: Die internen Codierungen für die Teilnehmenden in der Upload-Tabelle müssen mit denen in der Kontaktdatentabelle übereinstimmen.
Die Kontaktdaten werden benötigt, um die Teilnehmenden sechs Monate nach ihrem Projektaustritt befragen und so den langfristigen Ergebnisindikator erheben zu können. Mit der Erhebung ist das ISG beauftragt.
Termine
Die Upload-Tabelle (ZuMa der L-Bank) und die Kontaktdatentabelle (ISG) laden Sie mit gleichem Datenstand zu folgenden Terminen auf das jeweilige Portal:
- zum 30. Juni
- zum 31. Dezember
- parallel zu jedem Verwendungsnachweis.
Aufbewahrungsfrist: Nach Übertragung der Daten in die Upload-Tabelle und die Kontaktdatentabelle bewahren Sie vom Teilnahmefragebogen nur die Seite 4 (Basisangaben und Unterschrift) elektronisch oder in Papierform bis zum 31. Dezember 2035 zu Prüfzwecken auf.