Der Begleitausschuss

Er begleitet die Durchführung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027. Der Begleitausschuss tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen und prüft die Durchführung des Programms sowie die Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Er untersucht alle Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, einschließlich der Schlussfolgerungen aus den Leistungsüberprüfungen.

Liste der Mitgliedsorganisationen

Hier finden Sie die Liste mit Informationen zu den stimmberechtigen sowie beratenden Mitgliedern des ESF-Begleitausschusses (Auflistung der entsprechenden Ministerien und Organisationen).

Geschäftsordnung

Der Begleitausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung einschließlich Bestimmungen über die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie über die Anwendung des Grundsatzes der Transparenz.

In der ersten Sitzung des ESF-Begleitausschuss zur neuen Förderperiode 2021-2027 am 20.10.2021 wurde die Geschäftsordnung für den Begleitausschuss beschlossen. Sie wurde in der Sitzung am 10.05.2023 ergänzt, geändert und beschlossen:

Geschäftsordnung
(Stand 05/2023)

Aktuell gültige Dokumente

Hier finden Sie die aktuell gültigen Dokumente u.ä., die vom Begleitausschusses genehmigt bzw. beschlossen wurden:

Sitzungen des Begleitausschusses

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 09:30 Uhr in Präsenz statt.

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zu den einzelnen Sitzungen des Begleitausschusses wie Tagesordnung, Präsentationen, Berichte, Beschlüsse u.a.

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