ESF-Plus-Programm 2021-2027

Dem Land Baden-Württemberg stehen von 2021 bis 2027 rund 218 Mio. Euro für ESF-Plus-Förderungen zur Verfügung. Grundlage für die Verwendung dieser Mittel ist das ESF-Plus-Programm des Landes. Dieses ist das zentrale Planungsdokument für die gesamte Förderperiode. Es gibt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel vor und bedarf der Zustimmung der Europäischen Kommission.

An der Erarbeitung des Programms beteiligten sich zahlreiche Akteure auf Landes- und regionaler Ebene, Wirtschafts- und Sozialpartner, Vertretungen der Zivilgesellschaft und insbesondere von Gleichstellungsinteressengruppen. Damit flossen vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und ein breites Interessenspektrum in den ESF-Plus-Planungsprozess ein.

Hier finden Sie das genehmigte Programm sowie Informationen und Dokumente zur Planung des ESF-Plus-Programms für die Förderperiode 2021-2027 in Baden-Württemberg.

Die ESF-Plus-Mittel, die von der ESF-Verwaltungsbehörde im Sozialministerium verwaltet werden, werden verschieden verteilt:

  • Ein Drittel des Förderbudgets bewirtschaftet das Sozialministerium und verteilt Mittel für Projekte an das Kultus-, Wissenschafts- und Justizministerium.
  • Ein Drittel der Mittel erhält das Wirtschaftsministerium (als zwischengeschaltete Stelle) für seine Programme und Projekte im Fachbereich Wirtschaft.
  • Ein Drittel der Mittel gehen an die 42 regionalen Arbeitskreise in den Stadt- und Landkreisen für die Umsetzung von Vorhaben vor Ort. 

Die sozioökonomische Analyse beleuchtete Entwicklungstendenzen in jenen Handlungsfeldern, in denen der ESF Plus in der Förderperiode zwischen 2021 und 2027 zum Einsatz kommt. Die Ergebnisse wurden in einer so genannten SWOT-Analyse, also einer Untersuchung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, verdichtet. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Herausarbeitung des Interventionsbedarfs des ESF Plus geleistet.

Online-Konsultation vom 18. Februar bis 25. März 2019

Im Rahmen der Programmplanung für die Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg wurde von der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration) zu Beginn des Jahres 2019 eine Online-Konsultation durchgeführt. Dabei waren alle an der ESF-Förderung beteiligten Akteure(Verbände, Organisationen und Institutionen) wie auch weitere interessierte Partnerinnen und Partner sowie Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Anregungen und Ideen für die Erstellung des ESF-Plus-Programms 2021-2027 einzubringen. Die Beteiligung an der Konsultation war vom 18. Februar 2019 bis 25. März 2019 im Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg möglich. 

Konsultationsveranstaltung ESF Plus in Baden-Württemberg (29. Mai 2019)

Weitere Informationen finden Sie hier:

ESF-Plus-Broschüre & Flyer

In unserer Broschüre und dem Flyer finden Sie allgemeine und wichtige Informationen zum ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027.

ESF-Plus-Broschüre
allgemein & umfassend
Info-Flyer ESF Plus
kurz & einfach

Für Projektträger

EPM+ bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

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