Querschnittsziele und grundlegende Voraussetzungen

Der Europäische Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg verfolgt – zusammen mit seinen spezifischen Zielen – weitere übergreifende Ziele, die sogenannten Querschnittsziele.

Querschnittsziele

Allen Querschnittszielen übergeordnet ist als grundlegende Voraussetzung die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung).
Die Auswahl und Durchführung aller Fördermaßnahmen sowie die gesamte Durchführung des Programms müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen.

Der Bund (BMAS) hat zur Unterstützung bei der Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze eine externe Stelle beauftragt: Fachstelle für Querschnittsziele im ESF Plus.
Die Fachstelle hat im Oktober 2023 den Leitfaden "Implementierung der drei Querschnittsthemen im ESF Plus" veröffentlicht - als Orientierungshilfe und praktische Handlungsempfehlungen zur Einbindung der bereichsübergreifenden Grundsätze.

Praxishilfen für die Umsetzung

Die Praxishilfen zur Umsetzung von ESF-Maßnahmen wurden in der Förderperiode 2014-2020 erstellt. Diese sind auch für die Umsetzung im ESF Plus gültig und bieten umfangreiche Informationen:

Meldung von Beschwerden und Verstößen

Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.

Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per E-Mail an unser ESF-Funktionspostfach: esf(at)sm.bwl.de gemeldet werden.

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