Gleichstellung der Geschlechter

Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit seiner Förderung von ESF Plus-Maßnahmen das übergreifende Ziel einer gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern sowie nicht-binären* Menschen und setzt damit Impulse in Richtung des egalitären Geschlechtermodells. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung wird im ESF Plus als durchgängiges Prinzip umgesetzt. Dabei wird eine Doppelstrategie aus Mainstreaming-Ansatz und spezifischen Gleichstellungsmaßnahmen verfolgt.

Das Leitziel des Querschnittsziels Gleichstellung im ESF Plus in Baden-Württemberg ist die Förderung der existenzsichernden Beschäftigung. Die ESF Plus-Maßnahmen zielen dabei insbesondere auf die nachhaltige Erhöhung der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und die Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens, den Abbau der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt sowie die Überwindung von Geschlechterstereotypen und der Diskriminierung von nicht-binären Personen. Der ESF soll eine gendersensible Berufswegplanung unterstützen und zudem eine familienbewusste Arbeitswelt und lebensphasenorientierte Personalpolitik für Frauen und Männer fördern.

Die Maßnahmen sind an den geschlechtsbezogenen Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten, beispielsweise etwa durch die Berücksichtigung von Vereinbarkeitsfragen und ggfs. eine besondere Unterstützung für die Zielgruppe der Alleinerziehenden. Sie sollen einen Beitrag zur Überwindung von Geschlechterstereotypen leisten und Menschen jeglicher Geschlechtsidentitäten gleichstellen.

* nicht-binär (nonbinary) ist eine Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten, die weder ausschließlich männlich noch weiblich sind. Sie sind außerhalb der zweigeteilten - binären - Geschlechterordnung.

Weitere Unterlagen aus der Förderperiode 2014-2020
Diese sind auch für den ESF Plus gültig!
 

Meldung von Beschwerden und Verstößen

Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.

Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per E-Mail an unser ESF-Funktionspostfach: esf(at)sm.bwl.de gemeldet werden.

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