Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes
Der ESF Plus berücksichtigt als Querschnittsziel die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes.
Der ESF Plus selbst betont die Zielsetzung u.a. „der Vorbereitung einer grünen Wirtschaft“. Es werden daher bei der Vorbereitung und Ausgestaltung der geplanten ESF Plus-Maßnahmen alle Aktivitäten begrüßt, die bspw. darauf abzielen, über umweltschutzbezogene Inhalte zu beraten oder Einrichtungen/Unternehmen zu beteiligen, die sich im Umwelt- und/oder Klimaschutz engagieren. Ansätze der ökologischen Nachhaltigkeit können etwa in Modulen der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder in naturnahen erlebnispädagogischen Modulen umgesetzt werden. Auch die berufliche Orientierung von Teilnehmenden auf Green Jobs kann ein Element ökologischer Nachhaltigkeit sein. Des Weiteren wird den Projektträgern empfohlen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und sich an den Empfehlungen zum Green Public Procurement* zu orientieren.
* Green Public Procurement (GPP) wird von der EU-Kommission als ein Prozess definiert, in dem staatliche Stellen solche Waren und Dienstleistungen beschaffen, die hinsichtlich ihrer Erstellung und ihres Lebenszyklus im Vergleich zu gleichwertigen Leistungen und Produkten geringere Umweltauswirkungen aufweisen.
Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung II
Im Abschlussbericht eines vom Umweltbundesamt (UBA) durchgeführten Forschungsprojekts werden die Möglichkeiten der EU-Kohäsionspolitik für die Förderung von Umwelt-, Natur-, Ressourcen- und Klimaschutz analysiert. Zudem sind Klimaanpassung sowie einer nachhaltigen Entwicklung wichtige Themen.
Programmatische Vorgaben
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per E-Mail an unser ESF-Funktionspostfach: esf(at)sm.bwl.de gemeldet werden.