Querschnittsziel Transnationale Kooperation

Transnationale Kooperation insbesondere in Form von Projektpartnerschaften ist als Querschnittsziel auf allen Umsetzungsebenen und Themenfeldern möglich. Transnationale Komponenten wie Partnerschaften, Erfahrungsaustausch oder andere gemeinsame Aktivitäten mit Partnern aus EU-Ländern sind Teil der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und werden daher begrüßt, insbesondere Kooperationen mit Partnern in den Mitgliedsländern der Europäischen Strategie für den Donauraum und der EU-Alpenraumstrategie.
Transnationale Zusammenarbeit auf der Ebene von Projekten verfolgt zudem das Ziel, einen grenzübergreifenden Lernprozess für Praktikerinnen und Praktiker zu initiieren. Transnationale ESF Plus-Maßnahmen können aber auch dazu beitragen, den steigenden Bedarf der Unternehmen nach Mitarbeitenden mit interkulturellen Kompetenzen besser decken zu können.

Meldung von Beschwerden und Verstößen

Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.

Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per E-Mail an unser ESF-Funktionspostfach: esf(at)sm.bwl.de gemeldet werden.

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