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QUERSCHNITTSZIEL CHANCENGLEICHHEIT UND NICHT DISKRIMINIERUNG
Die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds zielen insbesondere auf die soziale und arbeitsmarktbezogene Eingliederung von besonders benachteiligten Personengruppen. Im ESF Baden-Württemberg sollen im Rahmen des Querschnittsziels Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung schwerpunktmäßig Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere und Menschen mit Behinderung gefördert werden, um ihnen eine chancengerechte Teilhabe zu ermöglichen. Die ESF-Maßnahmen zielen auf die Verbesserung des Zugangs dieser Zielgruppen zu Bildung und Beschäftigung, die Erhöhung ihrer nachhaltigen Beteiligung am Erwerbsleben sowie die Reduzierung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt.
Im Sinne einer Doppelstrategie soll das Querschnittsziel Chancengleichheit sowohl in allen Förderaktivitäten des ESF durchgängig umgesetzt werden (Mainstreaming-Prinzip) als auch durch zielgruppenspezifische Förderaktivitäten verfolgt werden.
Programmatische Vorgaben zum Querschnittsziel
Methodische und fachliche Informationen
Praxishilfen für die Umsetzung
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