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Der Begleitausschuss
Er begleitet die Durchführung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2014-2020. Der Begleitausschuss tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen und prüft die Durchführung des Programms sowie die Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Er untersucht alle Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, einschließlich der Schlussfolgerungen aus den Leistungsüberprüfungen.
Der Begleitausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020 genehmigt.
Diese wird ggf. aktualisiert, z.B. aufgrund der zusätzlichen Mittel und Ausschreibungen im Rahmen des EU-Corona-Krisenhilfsfonds REACT-EU.
- Methodik und Auswahlkriterien (pdf, Stand 10/2021).
Zudem genehmigt der Begleitausschuss den Bewertungsplan bzgl. des Monitorings und der Evaluation des OPs. Aufgrund des Sonderhilfefonds REACT-EU wurde der Plan um zwei Evaluationen erweitert.
- ESF-Bewertungsplan inkl. REACT-EU 2014-2020 (Stand: 05/2022)
Zudem wird für die Förderperiode 2014-2020 eine Übersicht erstellt, welche Informations- und Kommunikationsmaßnahmen stattgefunden haben.
- Aufstellung der umgesetzten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 2014-2021
(Zeitraum 2014-2022 / pdf, Stand 05/2023)
Mitglieder im Begleitausschuss
Mitglieder des Begleitausschusses für das Operationelle Programm in Baden-Württemberg:
Den Vorsitz im Begleitausschuss führt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als Verwaltungsbehörde.
Stimmberechtigte Mitglieder sind mit je einer Vertreterin / Vertreter:
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als Bescheinigungsbehörde
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg als zwischengeschaltete Stelle
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde für den EFRE
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde für den ELER
- Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank - als zwischengeschaltete Stelle
- Unternehmer Baden-Württembergischer (UBW)
- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg
- Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
- Baden-Württembergischer Handwerkstag e. V.
- Städtetag Baden-Württemberg
- Landkreistag Baden-Württemberg
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V.
- AG Arbeit in Baden-Württemberg e. V.
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde haben jeweils zwei Stimmen. Die Landesministerien und die Landeskreditbank verfügen gemeinsam über die Hälfte der Stimmen, die einheitlich abgegeben werden.
Mitglieder mit beratender Stimme sind:
• Die Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
• Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg als Prüfbehörde.
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