• logo3

FÖRDERPERIODE 2021-2027

Informationen zur ESF-Programmplanung 2021-2027

Auf Grundlage der Ergebnisse des ESF-Begleitausschusses vom 24.10.2019 wurden die inhaltlichen Eckpunkte für die ESF-Programmplanung der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet und vom Ministerrat auf seiner Sitzung vom 21.01.2020 beschlossen. Das Ministerium für Soziales und Integration wurde als ESF-Verwaltungsbehörde beauftragt, nach Maßgabe der EU-Haushaltsplanung und der europäischen Verordnungen den Entwurf für das Operationelle Programm (OP) für die Förderperiode 2021-2027 unter Achtung des Partnerschaftsprinzips und in Abstimmung mit beteiligten Ressorts und den Verwaltungsbehörden für den ELER und den EFRE fertigzustellen und zur Genehmigung bei der EU-Kommission einzureichen.

Bereits am 27.01.2020 fand in Brüssel auf Grundlage dieser Eckpunkte das erste Planungsgespräch mit der EU-Kommission statt. Am 04.02.2020 fanden in Schwerin detaillierte Kohärenzabstimmungen der Länder mit dem Bund statt. Im Ergebnis zeigte sich, dass zwischen den geplanten Förderlinien des Bundes und Baden-Württembergs nur wenige Überschneidungen bestehen, die in den meisten Fällen durch entsprechende Abgrenzungen von Zielgruppen bzw. Förderinstrumenten ausgeräumt werden können. Am 27.02.2020 trafen sich die ESF-Verwaltungsbehörden der Länder in Mainz, um sich über die OP-Strukturen sowie über die innerstaatliche Mittelverteilung auszutauschen. Insgesamt tendieren die Länder zu einer Programmkonstruktion, die möglichst viele Förderlinien in einer Priorität vereint, so dass eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen besteht. Im Ergebnis könnte so eine schlanke und flexible Programmstruktur entstehen.

Die Covid-19-Pandemie beeinträchtigte ab März 2020 die Planung der neuen Förderperiode auf allen politischen Ebenen erheblich. Am 28. Mai 2020 hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf des mehrjährigen Finanzrahmens und überarbeitete Vorordnungsentwürfe vorgelegt, auf deren Grundlage nun die Programmplanung vorläufig fortgesetzt werden kann.

Aufgrund der sich auch in Baden-Württemberg abzeichnenden massiven Veränderungen der sozioökonomischen Indikatoren wird die bisherige Programmplanung nochmals überprüft werden müssen. Bereits jetzt ist klar, dass es von der europäischen Ebene bis hin zur Landesebene zu deutlichen Verschiebungen der Planungshorizonte kommen wird; eine Programmeinreichung im 4. Quartal 2020, wie bisher angestrebt, dürfte nicht mehr zu erreichen sein.

Eckpunkte für ESF-Programmplanung Förderperiode 2021-2027 (Stand 21.01.2020)