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Allgemeine Informationen

Förderbereich Wirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist zuständig für die Umsetzung im Förderbereich Wirtschaft. Die Förderung in diesem Bereich findet im spezifischen Ziel A 5.1 statt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderprogrammen und Projekten.

Förderprogramme des Förderbereichs Wirtschaft

In den Förderprogrammen sind Ziele und Inhalte ebenso wie Art und Höhe der Förderung abschließend geregelt. Anträge für die aufgerufenen Förderprogramme können jederzeit während der Programmlaufzeit gestellt werden. Sie werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen innerhalb des verfügbaren Budgets von der L-Bank bewilligt.

Aufrufe des Förderbereichs Wirtschaft

Anträge für Projekte können zu den im jeweiligen Aufruf genannten Fristen gestellt werden. Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens gerankt.

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben

Förderfähige Ausgaben

>> Förderfähige Ausgaben