Sie möchten sich über die ESF-Förderperiode 2021-2027 informieren?
Allgemeine Informationen
Förderbereich Wirtschaft
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist zuständig für die Umsetzung im Förderbereich Wirtschaft. Die Förderung in diesem Bereich findet im spezifischen Ziel A 5.1 statt.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderprogrammen und Projekten.
Förderprogramme des Förderbereichs Wirtschaft
In den Förderprogrammen sind Ziele und Inhalte ebenso wie Art und Höhe der Förderung abschließend geregelt. Anträge für die aufgerufenen Förderprogramme können jederzeit während der Programmlaufzeit gestellt werden. Sie werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen innerhalb des verfügbaren Budgets von der L-Bank bewilligt.
Aufrufe des Förderbereichs Wirtschaft
Anträge für Projekte können zu den im jeweiligen Aufruf genannten Fristen gestellt werden. Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens gerankt.
Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben
ESF-AKTUELL
NEWSLETTER
Immer auf dem neuesten Stand
Melden Sie sich jetzt für den ESF Newsletter an. Klicken Sie hier und tragen Sie Ihre E-Mail Adresse und Ihre persönlichen Daten ein.