Der Begleitausschuss
Er begleitet die Durchführung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027. Der Begleitausschuss tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen und prüft die Durchführung des Programms sowie die Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Er untersucht alle Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, einschließlich der Schlussfolgerungen aus den Leistungsüberprüfungen.
Der Begleitausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021-2027 genehmigt.
Geschäftsordnung
Der Begleitausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung einschließlich Bestimmungen über die Vermeidung jeglicher Interessenkonflikte sowie über die Anwendung des Grundsatzes der Transparenz.
In seiner 1. Sitzung des ESF-Begleitausschuss zur neuen Förderperiode 2021-2027 am 20.10.2021 wurde die neue Geschäftsordnung beschlossen:
BGA-Geschäftsordnung (20.10.2021)
Daten und Informationen, die dem BGA zugeleitet werden
Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
Aufstellung der für 2022 geplanten Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
Liste der Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder sind mit i.d.R. je einer Vertreterin / einem Vertreter:
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg als zwischengeschaltete Stelle
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde für den EFRE
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde für den ELER
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - als zwischengeschaltete Stelle
- Unternehmer Baden-Württemberg e. V.
- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg
- Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
- Baden-Württembergischer Handwerkstag e. V.
- Städtetag Baden-Württemberg
- Landkreistag Baden-Württemberg
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V.
- AG Arbeit in Baden-Württemberg e. V.
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS)
Mitglieder mit beratender Stimme sind:
- Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg als Prüfbehörde (Oberfinanzdirektion Karlsruhe)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als Verwaltungsbehörde hat 3 Stimmen und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungs-behörde hat 2 Stimmen. Alle übrigen Mitglieder - außer den beratenden Mitgliedern - haben jeweils eine Stimme (insgesamt 24 Stimmen). Die Landesministerien und die Landeskreditbank verfügen gemeinsam über die Hälfte der Stimmen, die einheitlich abgegeben werden.
Der Vorsitz und die Geschäftsführung liegen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als Verwaltungsbehörde.
ESF-Plus-Broschüre & Flyer

In unserer Broschüre und dem Flyer finden Sie allgemeine und wichtige Informationen zum ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027.
allgemein & umfassend: ESF-Plus-Broschüre
kurz & einfach: Info-Flyer ESF Plus