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Evaluierung & Monitoring

Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus ist an die Verfolgung strategischer Ziele geknüpft, die im Programm konkretisiert werden. Die Programmdurchführung wird deshalb über den gesamten Förderzeitraum systematisch erfasst (Monitoring) und bewertet (Evaluierung).

Die Evaluierung untersucht, welchen Beitrag die ESF Plus-Förderung zur Erreichung der im Programm festgelegten Ziele und des politischen Kernziels eines sozialeren und inklusiveren Europas durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte leistet. Außerdem werden die Ergebnisse dafür verwendet, die Gestaltung und Umsetzung von Fördermaßnahmen qualitativ zu verbessern und die Wirksamkeit und Effizienz zu steigern.

Gemäß Ziff. 7 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg (NBest-P-ESF Plus-BW) sind der Zuwendungsgebende bzw. von ihm Beauftragte dazu berechtigt, zum Zwecke einer begleitenden und/oder abschließenden Erfolgskontrolle Unterlagen und Daten beim Zuwendungsempfangenden anzufordern. Hierzu gehören u. a. die Kontaktdaten der Teilnehmenden.

Auch in der Förderperiode 2021-2027 wird das ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln - als Beratungsdienstleister das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bei der wissenschaftlichen Evaluation des Programms begleiten.

Die Zuwendungsempfangenden sind daher gebeten, dem ISG die von dort angeforderten Kontaktdaten zu den festgelegten Terminen zur Verfügung zu stellen: ISG-Portal für den Upload der Kontaktdaten (Link: https://www.isg-institut.de/bw2127/)

 

Evaluierungsplan ESF Plus
Hier erfahren Sie, welche Förderlinien und Programme in der Förderperiode 2021-2027 evaluiert werden und nach welchen Vorgaben und Evaluationsinstrumenten (Stand des Plans: 09/2023).