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ESF-Plus-Programm 2021-2027

Dem Land Baden-Württemberg stehen von 2021 bis 2027 rund 218 Mio Euro für ESF-Plus-Interventionen zur Verfügung. Grundlage für die Verwendung dieser Mittel ist das ESF-Plus-Programm des Landes. Dieses ist das zentrale Planungsdokument für die gesamte Förderperiode. Es gibt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel vor und bedarf der Zustimmung der Europäischen Kommission.

An der Erarbeitung des Programms beteiligten sich zahlreiche Akteur:innen auf Landes- und regionaler Ebene, Wirtschafts- und Sozialpartner:innen, Vertretungen der Zivilgesellschaft und insbesondere von Gleichstellungsinteressengruppen. Damit flossen vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und ein breites Interessenspektrum in den ESF-Plus-Planungsprozess ein.

Hier finden Sie das genehmigte Programm sowie Informationen und Dokumente zur Planung des ESF-Plus-Programms für die Förderperiode 2021-2027 in Baden-Württemberg.

Die ESF-Plus-Mittel, die von der ESF-Verwaltungsbehörde im Sozialministerium verwaltet werden, werden an verschiedene Ressorts im Land verteilt wie an das Wirtschaftsministerium (1/3 der Mittel als zwischengeschaltete Stelle) sowie in unterschiedlichen Anteilen an das Kultus-, Wissenschafts- und Justizministerium. Anbei die Übersicht dieser Mittelverteilung:
- Mittelverteilung auf die verschiedenen Ressorts (Ministerien/Förderlinien) für ESF Plus
  (Stand 06/2023)

Die sozioökonomische Analyse beleuchtete Entwicklungstendenzen in jenen Handlungsfeldern, in denen der ESF Plus in der Förderperiode zwischen 2021 und 2027 zum Einsatz kommt. Die Ergebnisse wurden in einer so genannten SWOT-Analyse, also einer Untersuchung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, verdichtet. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Herausarbeitung des Interventionsbedarfs des ESF Plus geleistet.
- Sozioökonomische Analyse und SWOT-Analyse im Rahmen der Erstellung
  des ESF-Plus-Programms (10/2019 - pdf
)
 

Online-Konsultation vom 18. Februar bis 25. März 2019
Im Rahmen der Programmplanung für die Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg wurde von der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration) zu Beginn des Jahres 2019 eine Online-Konsultation durchgeführt. Dabei waren alle an der ESF-Förderung beteiligten Akteur*innen (Verbände, Organisationen und Institutionen) wie auch weitere interessierte Partnerinnen und Partner sowie Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Anregungen und Ideen für die Erstellung des ESF-Plus-Programms 2021-2027 einzubringen. Die Beteiligung an der Konsultation war vom 18. Februar 2019 bis 25. März 2019 im Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg möglich.
Konsultationsveranstaltung ESF Plus in Baden-Württemberg (29. Mai 2019):
Beiträge und Bilder der Konsultationsveranstaltung in Stuttgart

Weitere Informationen finden Sie im Auswertungsbericht zur Online-Konsultation (20. Mai 2019 - pdf)