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Querschnittsziele und grundlegende Voraussetzungen

Der Europäische Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg verfolgt – zusammen mit seinen spezifischen Zielen – weitere übergreifende Ziele, die sogenannten Querschnittsziele.

Diese sind:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes
- Transnationale Kooperation

Weitere Informationen für den ESF Plus finden Sie bei der Agentur für Querschnittsziele (Bundes ESF Plus) sowie die Empfehlungen der Agentur für den ESF Plus.


Allen Querschnittszielen übergeordnet ist als grundlegende Voraussetzung die Achtung der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung).
Die Auswahl und Durchführung aller Fördermaßnahmen sowie die gesamte Durchführung des Programms müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen.
- Weitere Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Baden-Württemberg hat nicht - wie in der vorhergehenden Förderperiode - ein eigenes Institut für die Begleitung, Beratung der Querschnittsziele beauftragt. Aber die Bundesebene (BMAS) hat zur Unterstützung bei der Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze eine externe Stelle beauftragt: Fachstelle für Querschnittsziele im ESF Plus (FAQT - Link:www.faqt-esf.de).
Die Fachstelle hat im Oktober 2023 den Leitfaden "Implementierung der drei Querschnittsthemen im ESF Plus" veröffentlicht - als Orientierungshilfe und praktische Handlungsempfehlungen zur Einbindung der bereichsübergreifenden Grundsätze.

Praxishilfen für die Umsetzung

Die  Praxishilfen zur Umsetzung von ESF-Maßnahmen wurden in der Förderperiode 2014-2020 erstellt. Diese sind auch für die Umsetzung im ESF Plus gültig:
- Verweis auf die bestehenden Praxishilfen