Querschnittsziele und grundlegende Voraussetzungen
Der Europäische Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg verfolgt – zusammen mit seinen spezifischen Zielen – weitere übergreifende Ziele, die sogenannten Querschnittsziele.
Diese sind:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes
- Transnationale Kooperation
Weitere Informationen für den ESF Plus finden Sie bei der Agentur für Querschnittsziele (Bundes ESF Plus) sowie die Empfehlungen der Agentur für den ESF Plus.
Allen Querschnittszielen übergeordnet ist als grundlegende Voraussetzung die Achtung der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung).
Die Auswahl und Durchführung aller Fördermaßnahmen sowie die gesamte Durchführung des Programms müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen.
- Weitere Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Praxishilfen für die Umsetzung
Die Praxishilfen zur Umsetzung von ESF-Maßnahmen wurden in der Förderperiode 2014-2020 erstellt. Diese sind auch für die Umsetzung im ESF Plus gültig:
- Verweis auf die bestehenden Praxishilfen
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per Email an unser ESF-Funktionspostfach: esfsm.bwl.de gemeldet werden.