Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Die Maßnahmen des ESF Plus zielen darauf ab, jede Form von Diskriminierung – insbesondere aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen die besondere Ausgangssituation von Menschen berücksichtigen, die besonders benachteiligt sind, um ihnen eine chancengerechte Teilhabe zu ermöglichen. Besonders benachteiligte Menschen sind bspw. ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Herkunft. Die ESF Plus-Maßnahmen zielen im Rahmen der spezifischen Ziele auf die Verbesserung des Zugangs benachteiligter Zielgruppen zu Bildung und Beschäftigung, die Erhöhung ihrer nachhaltigen Beteiligung am Erwerbsleben sowie die Reduzierung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt.
Der EFS Plus in Baden-Württemberg sowie die Träger der umsetzenden Maßnahmen beachten und gewährleisten die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention erarbeitet.
Programmatische Vorgaben zum Querschnittsziel
Methodische und fachliche Informationen
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per Email an unser ESF-Funktionspostfach: esfsm.bwl.de gemeldet werden.