Praxishilfen für die Umsetzung der Querschnittsziele
Die Leitfäden des Bundes-ESF zur Umsetzung von Gender Mainstreaming eignen sich als methodische Anleitung für alle Querschnittsziele im ESF Plus:
- Umsetzung von Gender Mainstreaming für die Programmebene (Aufrufe und Richtlinien)
- Umsetzung vvon Gender Mainstreaming für die Projektebene
- sowie Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT)
Ergänzend dazu hat die Querschnittsberatung für die Akteurinnen und Akteure der ESF-Umsetzung in Baden-Württemberg maßgeschneiderte Praxishilfen für die regionale ESF-Umsetzung in der Förderperiode 2014-2020 entwickelt. Die Praxishilfen enthalten praxisorientierte Anleitungen mit konkreten Vorschlägen und Beispielen für die Umsetzung der Querschnittsziele im regionalen ESF. Die entsprechenden Unterlagen sind auch für den ESF Plus (FP 2021-2027) gültig.
Hier finden Sie zudem den Abschlussbericht der Querschnittsberatung zum ESF in der Förderperiode 2014-2020 (Bericht 02/2022).
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per Email an unser ESF-Funktionspostfach: esfsm.bwl.de gemeldet werden.