Förderbereich Arbeit & Soziales
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist zuständig für die Umsetzung der Projekte (und Programme) im Förderbereich Arbeit und Soziales.
In diesem Förderbereich werden alle spezifischen Ziele des Programms - mit Ausnahme der Förderlinien im Förderbereich Wirtschaft (spezif. Ziel g) - umgesetzt.
Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales
Anträge für Projekte können zu den im jeweiligen Aufruf genannten Fristen gestellt werden. Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens gerankt.
Förderprogramme des Förderbereichs Arbeit & Soziales
In den Förderprogrammen sind Ziele und Inhalte ebenso wie Art und Höhe der Förderung abschließend geregelt. Anträge für die aufgerufenen Förderprogramme können jederzeit während der Programmlaufzeit gestellt werden. Sie werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen innerhalb des verfügbaren Budgets von der L-Bank bewilligt.
Bitte beachten Sie im Rahmen einer Antragstellung und Förderung die rechtlichen Vorgaben und umfassenden Informationen zum ESF Plus in Baden-Württemberg.
Über unsere Rundschreiben werden alle Projektträger über wichtige Informationen etc. mitgeteilt
- Rundschreiben an Projektträger
Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben
Die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 19. Mai 2021, finden Sie hier:
- Auswahlkriterien ESF PlusStand: 07/2021
Formulare und Informationen zur Antragstellung
- Merkblatt zur Bürgergeld-Pauschale (Vorhabenbeginn ab 2025)Stand 03/2024
- Kofinanzierungsbestätigung (Teilnehmende) zur Vorlage bei der L-BankStand 04/2024 (Bürgergeld-Pauschale für Projekte ab 2025)
- Aufstellung der förderfähigen AusgabenStand: 03/2023
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur ProjektförderungStand: 07/2021
Teilnehmendenfragebögen und Erläuterungen
Bitte beachten: ab 1.1.2023 bitte die folgenden neuen ESF-Plus-Teilnahmefragebögen mit Erläuterungen für alle Vorhaben mit Beginn 1.1.2023 verwenden!
In bereits begonnenen (ggf. mehrjährigen) Vorhaben wird die Verwendung der neuen Teilnahmefragebögen ab 2023 empfohlen, aber nicht zwingend. "Alte" bereits ausgefüllte Teilnahmefragebögen behalten ihre Gültigkeit.
- Fragebogen für Teilnehmende - ESF Plus ab 2023Stand: 07/2022
- Erläuterungen für Träger zur Datenerhebung - ESF Plus ab 2023Stand: 07/2022
- Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung - ESF PlusStand: 10/2021
- Fragebogen für Schüler*innen - ESF-Plus ab 2023Stand: 07/2022
- Erläuterungen für Träger zur Datenerhebung bei Schüler*innen - ESF Plus ab 2023Stand: 07/2022
- Informationen für Schüler*innen zur Datenerhebung - ESF PlusStand: 10/2021
Kontaktdatenliste für Teilnehmende
Dokumente zum Verwendungsnachweis
- Sachbericht ESF Plus Stand 10/2021
- Übersicht der Personalaufwendungen (Anlage zum Verwendungsnachweis/in VZÄ)Stand: 07/2023
- Aufgabenbeschreibung des PersonalsStand: 10/2021
ESF Plus-Projekte managen
EPM+ bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Mehr ...