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Förderbereich Arbeit & Soziales

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist zuständig für die Umsetzung der Projekte (und Programme) im Förderbereich Arbeit und Soziales.
In diesem Förderbereich werden alle spezifischen Ziele des Programms - mit Ausnahme der Förderlinien im Förderbereich Wirtschaft (spezif. Ziel g) - umgesetzt.

Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales
Anträge für Projekte können zu den im jeweiligen Aufruf genannten Fristen gestellt werden. Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens gerankt.

Förderprogramme des Förderbereichs Arbeit & Soziales
In den Förderprogrammen sind Ziele und Inhalte ebenso wie Art und Höhe der Förderung abschließend geregelt. Anträge für die aufgerufenen Förderprogramme können jederzeit während der Programmlaufzeit gestellt werden. Sie werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen innerhalb des verfügbaren Budgets von der L-Bank bewilligt.


Bitte beachten Sie im Rahmen einer Antragstellung und Förderung die rechtlichen Vorgaben und umfassenden Informationen zum ESF Plus in Baden-Württemberg.

Über unsere Rundschreiben werden alle Projektträger über wichtige Informationen etc. mitgeteilt
- Rundschreiben an Projektträger

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben

Die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 19. Mai 2021, finden Sie hier:

Teilnehmendenfragebögen und Erläuterungen

Bitte beachten: ab 1.1.2023 bitte die folgenden neuen ESF-Plus-Teilnahmefragebögen mit Erläuterungen für alle Vorhaben mit Beginn 1.1.2023 verwenden!
In bereits begonnenen (ggf. mehrjährigen) Vorhaben wird die Verwendung der neuen Teilnahmefragebögen ab 2023 empfohlen, aber nicht zwingend. "Alte" bereits ausgefüllte Teilnahmefragebögen behalten ihre Gültigkeit.