• logo3

Förderbereich Arbeit & Soziales

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist zuständig für die Umsetzung der Projekte (und Programme) im Förderbereich Arbeit und Soziales.
In diesem Förderbereich werden alle spezifischen Ziele des Programms - mit Ausnahme der Förderlinien im Förderbereich Wirtschaft (spezif. Ziel g) - umgesetzt.

Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales
Anträge für Projekte können zu den im jeweiligen Aufruf genannten Fristen gestellt werden. Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens gerankt.

Förderprogramme des Förderbereichs Arbeit & Soziales
In den Förderprogrammen sind Ziele und Inhalte ebenso wie Art und Höhe der Förderung abschließend geregelt. Anträge für die aufgerufenen Förderprogramme können jederzeit während der Programmlaufzeit gestellt werden. Sie werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen innerhalb des verfügbaren Budgets von der L-Bank bewilligt.


Bitte beachten Sie im Rahmen einer Antragstellung und Förderung die rechtlichen Vorgaben und umfassenden Informationen zum ESF Plus in Baden-Württemberg.

Über unsere Rundschreiben werden alle Projektträger über wichtige Informationen etc. mitgeteilt
- Rundschreiben an Projektträger

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben

Entsprechend Artikel 40 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Methodik und die Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Plus-Förderperiode 2021-2027 am 19.05.2021 und mit Änderungsbeschluss vom 16.05.2024 vom ESF Begleitausschuss geprüft und genehmigt.