Förderprogramme des Förderbereichs Arbeit & Soziales
ESF-Plus-Förderprogramm 'Teilhabe fördern' 2023-2024
Ab 13.02.2023 können Sie einen entsprechenden Förderantrag für den Förderzeitraum 1. März 2023 bis 31. Dezember 2024 stellen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich, d.h. wenn Sie im März einen Antrag stellen, ist eine Förderung ab April 2023 möglich.
Anträge können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
Verwendungsnachweis ESF-Plus-Förderprogramm 'Teilhabe fördern'
Nach Bewilligung Ihres Antrags können Sie ab 1. Januar 2024 mittels Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 (max. 10 Monate: 03/ bis 12/2023) den Förderzuschuss beantragen.Der entsprechende Verwendungsnachweis wird hier rechtzeitig eingestellt.
Bitte beachten Sie beim Hochladen (Daten Up-Load in ZuMa) der TN-Daten, dass sich der Eintrittsbeginn nur auf den Projektzeitraum 01.03.2023 bis 31.12.2024 bezieht (unabhängig des eigentlichen Beschäftigungsbeginns) - d.h. als Projektbeginn kann frühestens 01. März 2023 bis max. 31. Dez. 2024 angegeben werden!
Datenerhebung ESF Plus
Für die Erhebung der Teilnahmedaten stehen Ihnen hier der Teilnahme-Fragebogen, die zugehörigen Erläuterungen für Projektträger mit Ausfüllhilfe sowie Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung zur Verfügung.
- Fragebogen für Teilnehmende
(Stand: 07/2022)
- Erläuterungen für Träger zur Datenerhebung
(Stand: 07/2022)
- Informationen für Teilnehmende zur
Datenerhebung
Bitte beachten:
Seit 1. Januar 2023 gibt es neue ESF-Plus-Teilnahmefragebögen, die für Vorhaben ab 01.01.2023 verwendet werden müssen!
Maßnahmenplakat

Während der Durchführung einer ESF Plus-geförderten Maßnahme hängt der Träger ein ESF Plus-Plakat an gut sichtbarer Stelle aus.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Maßnahmenplakat sowie den Link auf den EU-Plakatgenerator.