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Zentrale und regionale Förderung im Förderbereich Arbeit & Soziales

Zentral gesteuerte Programme und innovative Projekte werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg direkt umgesetzt.

In der Regel erfolgt die zentrale Förderung über öffentliche Ausschreibungen (Projektaufrufe und Förderprogramme) zu den festgelegten spezifischen Themen/Zielen des ESF Plus. Die Förderung von Initiativanträgen sehen die Auswahlkriterien der ESF Plus-Förderung in der Regel nicht vor.

Nach Annahme der Anträge durch die L-Bank erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021-2027" durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg betreut außerdem in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachressort Projekte aus den Themenbereichen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sowie des Justizministeriums.

Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales

Förderprogramme des Förderbereichs Arbeit & Soziales