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Infos für Weiterbildungsinteressierte

Sie möchten sich beruflich weiterbilden?

Für Sie könnte das ESF Plus-Förderprogramm „Fachkurse“ in Frage kommen.
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) fördert unter anderem die Qualifizierung von Beschäftigten.

 

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung:

  • Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
  • Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
  • Maximale Kursgebühr: 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (pro Fachkurs und Teilnehmenden)
  • Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge.

 

Wer wird gefördert (Zielgruppe der Fachkursförderung)?

Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.

 

Was sind für Sie die nächsten Schritte, um eventuell von der ESF-Fachkursförderung zu profitieren?

Wenden Sie sich an den Kursveranstalter / Weiterbildungsträger Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich dort, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter ESF-Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Kursveranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen aus. Dies läuft meist parallel zur Kursanmeldung. Danach darf der Veranstalter auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen. 

 

Sie haben noch keinen Kursveranstalter ausgewählt?

Auf dem Weiterbildungsportal Baden-Württemberg finden Sie ein Recherchetool zur Suche nach Weiterbildungskursen und Kursveranstaltern in Baden-Württemberg.

 

Wie hoch ist der Zuschuss (ab 01.09.2023)?

Der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung liegt i. d. R. bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert Ihre Kursgebühr um 30 %.
Einen Zuschusssatz in Höhe von 70 % erhalten Sie, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind. Sofern Sie keinen Berufsabschluss haben, liegt Ihr Zuschusssatz ebenfalls bei 70 %.

Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursveranstalter.

 

Wie funktioniert die Fachkursförderung und wer beantragt diese?

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist Ihr Kursveranstalter. Sie müssen keinen Antrag bei der L-Bank stellen.

Im Hintergrund funktioniert die Förderung so: Kursveranstalter können für ihre Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF Plus-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die förderfähigen Kursteilnehmer/innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert. Der Kursveranstalter prüft daher, ob Sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören.

 

Der gewünschte Kurs wird nicht als ESF-Fachkurs angeboten?

Eventuell kommen andere Fördermöglichkeiten in Betracht.

Erkundigen Sie sich beim Kursveranstalter, ob ihm andere Fördermöglichkeiten für den Kurs bekannt sind. Ggf. finden Sie Informationen dazu auf der Webseite des Kursveranstalters.

Weitere Förderangebote:

  • Auf dem Weiterbildungsportal Baden-Württemberg finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme für ihre Weiterbildung, eine Kursdatenbank sowie weitere Informationen. 
  • Nähere Informationen zu spezifischen Angebote für den ländlichen Raum finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
  • Informationen zu den Angeboten der Agenturen für Arbeit – speziell für kleine und mittlere Unternehmen nach dem Qualifizierungschancen-/Arbeit-für Morgen-Gesetz – finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Dies ist keine vollständige Auflistung von Förderangeboten. Die Informationen sind zum Stand der Veröffentlichung (Oktober 2023) aktuell.

 

Sie haben weitere Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an esf-wirtschaftatwm.bwl.de.  

Falls Sie eine individuelle, kostenlose und trägerneutrale Weiterbildungsberatung wünschen, finden Sie ortsnahe Beratungsstellen über das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung BW.