• logo3

Monitoring und Evaluierung

Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist an die Verfolgung strategischer Ziele geknüpft, die im Operationellen Programm konkretisiert werden. Die Programmdurchführung wird deshalb über den gesamten Förderzeitraum systematisch erfasst (Monitoring) und bewertet (Evaluierung).

Die Evaluierung untersucht, welchen Beitrag die ESF-Förderung zur Erreichung der im OP festgelegten Ziele und der Kernziele der Europa-2020-Strategie leistet. Außerdem werden die Ergebnisse dafür verwendet, die Gestaltung und Umsetzung von Fördermaßnahmen zu optimieren und die Wirksamkeit und Effizienz zu steigern.

Gemäß Ziff. 7 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg (NBest-P-ESF) sind der Zuwendungsgebenden bzw. von ihm Beauftragte dazu berechtigt, zum Zwecke einer begleitenden und/oder abschließenden Erfolgskontrolle Unterlagen und Daten beim Zuwendungsempfangenden anzufordern. Hierzu gehören u. a. die Kontaktdaten der Teilnehmenden.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus haben das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln, (ISG) mit der Evaluation des Operationellen Programms beauftragt.

Die Zuwendungsempfangenden sind daher gebeten, dem ISG die von dort angeforderten Unterlagen und Daten (Upload der Kontaktdaten der Teilnehemenden) zur Verfügung zu stellen.