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Im Förderbereich Arbeit und Soziales ist zwischen zentralen und regionalen Projekten zu unterscheiden.

Zentral gesteuerte Programme und innovative Projekte werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg direkt umgesetzt.

In der Regel erfolgt die zentrale Förderung über öffentliche Ausschreibungen (Förderaufrufe) zu spezifischen Themen auf dieser ESF-Webseite. Die Förderung von Initiativanträgen sehen die Auswahlkriterien der ESF-Förderung in der Regel nicht vor.

Nach Annahme der Anträge durch die L-Bank erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020“ (PDF), durch das Ministerium für Soziales und Integration.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg betreut außerdem in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachressort Projekte aus den Themenbereichen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sowie des Justizministeriums.

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