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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Europäische Sozialfonds Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg www.esf-bw.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)  Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG            

•   Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
•   Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden (PDF- und Excel-Dokumente)
•   Videos haben nur in sehr geringen Umfang Untertitel
•   Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
•   Fehlende Bereitstellung von Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache
•   Erläuterungen in Leichter Sprache
•   Alternativtexte für Grafiken und Objekte

 Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

 b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

•   Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3.  Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.03.2022 überprüft und ggf. aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Ref. 45 – Europa und Europäischer Sozialfonds
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Tel. 0711 123-0

Mail to: esfatsm.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – hier der Europäische Sozialfond BW - nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Tel. 0711 279-3360

Mail to: Poststelleatbfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.