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QUERSCHNITTSTHEMA SOZIALE INNOVATION

Soziale Innovation bedeutet für den ESF in Baden-Württemberg, dass die Förderung innovative Ansätze unterstützt und sich dadurch von Regelförderungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene abhebt. 

Als Soziale Innovationen können neue Projektkonzeptionen und -formen verstanden werden, die sowohl sozialen (neuen) Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht werden (wirkungsvoller als z. B. vorhandene Regelförderungen) als auch neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen.

Aspekte von sozialen Innovationen können z. B. sein:

  •  Eine Maßnahme wird in enger Abstimmung bzw. Kooperation mit zielgruppenspezifischen Fach- und Beratungsstellen umgesetzt.

  •  Eine Maßnahme schließt die Beteiligung von Personen in den Lebenswelten der Teilnehmenden aktiv ein.

  •  Eine Maßnahme richtet sich an bisher nicht erreichte Zielgruppen.

  •  Eine Maßnahme enthält neue konzeptionelle oder didaktische Modelle für Zielgruppen (z.B.     Sprachmittler-, Patenschafts-oder Mentoringansätze).

  •  Die Maßnahmensetzung ist zeit-und prozessflexibel aufgebaut (z.B. Module, Teilzeitmodelle). Ein-und Ausstiege in Projektmaßnahmen sind bedarfsgerecht angelegt.

  •  Einer Maßnahme ist ein Modell von aufeinander aufbauenden Unterstützungsstufen hinterlegt.

Programmatische Vorgaben zum Querschnittsthema

Methodische und fachliche Informationen