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FÖRDERBEREICH WIRTSCHAFT

Höhere Fachkurs-Zuschüsse für Erwerbstätige ohne Berufsabschluss

Das Wirtschaftsministerium will die Teilnahme an Kursen zur beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige ohne Berufsabschluss attraktiver machen. Deshalb werden die Zuschüsse zu Fachkursen aus ESF-Mitteln speziell für diese Zielgruppe erhöht.

Erwerbstätige ohne Berufsabschluss, unter denen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund sind, nehmen bisher im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen seltener an beruflicher Weiterbildung teil. Jedoch wird gerade auch für diese Zielgruppe eine berufsbegleitende Qualifizierung immer mehr zu einem entscheidenden Faktor, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und die Chance auf eine dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben zu sichern.
Ab sofort bietet das ESF-Förderprogramm Fachkurse deshalb speziell für Erwerbstätige ohne Berufsabschluss einen 70%igen Zuschuss zu den Kursgebühren an. Damit will der ESF die berufliche Qualifizierung dieser Zielgruppe gezielt stärken, besonders auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung.
Grundsätzlich erhält, wer an einem Fachkurs im Rahmen des Förderprogramms teilnimmt und zur Zielgruppe gehört, einen Zuschuss von 30% der Kursgebühren. Einen erhöhten Teilnahme-Bonus von 50% bekommen Personen ab 50 Jahren. Unverändert angeboten werden unter dem Dach der ESF-Fachkursförderung außerdem die Schwerpunkte „Elektromobilität“ (50% Zuschuss zu Kursen zu den verschiedenen Bereichen der Elektromobilität) und „Chance berufliche Weiterbildung“ (70% Zuschuss zu Kursen in einfacher, leichter Sprache).
Interessierte erkundigen sich beim Kursveranstalter ihrer Wahl, ob der gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Veranstalter zunächst die Zugehörigkeit zur Zielgruppe ab. Zur Zielgruppe gehören Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, füllt einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen aus. Danach darf der Veranstalter auf der Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen.

Bildquelle: DEHOGA Baden-Württemberg/DEHOGA Akademie

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