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Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung

Das sind Informationen für die Personen, die bei einem Projekt mitmachen. Datenerhebung ist Informationen sammeln.

Ein Projekt ist eine Aufgabe, die man meistens mit einer Gruppe umsetzt. Ein Projekt gibt es nur für eine bestimmte Zeit. Es hat ein bestimmtes Ziel: Es soll sich mit einer besonderen Frage beschäftigen.

Das Projekt an dem Sie teilnehmen wollen, wird vom ESF mitbezahlt. Der ESF ist ein Geldtopf von der EU für die Ausgaben für Menschen. EU heißt "Europäische Union".

Die EU ist ein Zusammen-schluss von verschiedenen Ländern in Europa. Diese Länder sind dann Mitglied-staaten. Zum Beispiel ist Deutschland ein Mitgliedstaat.

Die Mitgliedstaaten in der EU können aus dem ESF Geld bekommen.

Baden-Württemberg ist ein Bundesland von Deutschland.

Es bekommt deshalb auch Geld von der EU für Projekte. Dazu muss Baden-Württemberg aber nachweisen, dass dieses Geld ordentlich verwendet wird. Baden-Württemberg darf das Geld nur für die Projekte nehmen, für die es gedacht ist.

Zum Beispiel dafür:
Was kann man tun, damit Menschen eine gute Ausbildung bekommen.

Deshalb braucht die EU bestimmte Informationen von Ihnen.

Dafür gibt es Rechts-vorschriften der EU. Es sind Verordnungen mit diesen Nummern: VO(EU) Nr.1303/2013 und VO(EU) Nr.1304. VO(EU) heißt: „Verordnung von der Europäischen Union“.

Die Angaben von Ihnen werden dafür genutzt:
Baden-Württemberg muss an die Kommission der EU Berichte schicken.

Die EU-Kommission ist die Regierung von der EU. Sie muss bestimmte Sachen prüfen. Die Berichte von Baden-Württemberg müssen alle richtig sein. Wenn sie falsch sind gibt es kein Geld.

Ihre Angaben helfen, dass die Berichte stimmen. Die Angaben helfen auch, dass man feststellen kann, wenn Verbesserungen gemacht werden müssen

Für die Berichte brauchen wir auch Ihre Adresse und andere Informationen.

Diese Informationen speichern wir aber getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse.

Statt Ihres Namens bei den Informationen verwenden wir allgemeine Kennzeichen. Das nennt man „Pseudonym“. Ein Pseudonym wird immer gemacht, damit der richtige Name nicht bekannt wird.

Nur, wenn man überprüfen muss, ob das Geld der EU richtig eingesetzt wird, dann wird Ihr richtiger Name mit Ihren anderen Informationen zusammen-geführt. Damit wird dann nur geprüft, ob die Projekte richtig durch-geführt wurden. Das wird nach Ihrer Teilnahme gemacht.

Es können auch noch nach 6 Monaten Informationen überprüft werden. Das wird dann mit Stichproben gemacht. Stichprobe heißt:

und überprüft sie.

Für die Berichte an die Europäische Kommission oder an andere Behörden in einem Land geben wir niemals Ihren Namen und Ihre Adresse weiter.

Ein Bericht mit allgemeinen Kennzeichen kann zum Beispiel so aussehen:

Im Jahr 2015 wurden 10.000 Personen gefördert.

Davon waren 40% männlich.

% ist das Zeichen für Prozent. Das ist immer ein bestimmter Teil von einer Menge. 40% ist der vierzigste Teil von den 10.000 Personen, die männlich sind. Das sind dann 4.000 männliche Personen.

Oder dieses Beispiel: „20% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten einen Migrationshintergrund“. Menschen mit Migrations-hintergrund sind Menschen, die in einem bestimmten Land geboren sind und in ein anderes Land ziehen, um dort zu wohnen. Zum Beispiel: Eine Türkin zieht nach Deutschland.

Ein anderes Beispiel kann sein: "Nach Abschluss des Projektes hatten 80% der Personen eine fachliche Ausbildung".

Für das Sammeln der Daten von Ihnen brauchen wir Ihr Einverständnis. Das können Sie mit Ihrer Unterschrift in dem Teilnehmer-Fragebogen geben. Ihre Unterschrift ist nur für die Daten, die zur Förderung gehören.

Es kann aber sein, dass Personen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Angaben auf dem Fragebogen nicht vorliegen.

Aber, wenn keine Angaben zu Nummer 9 im Fragebogen vorliegen, dann ist das kein Problem. Bei dieser Nummer können Sie die Aussage verweigern und werden nicht vom Projekt ausgeschlossen.

Es werden Daten gesammelt zu Ihrer beruflichen Lage. Zum Beispiel: Sie haben einen Pflegeberuf.

Und zu Ihrer sozialen Lage.
Zum Beispiel: Sie haben eine Behinderung.

Und diese Daten werden am Anfang vom Projekt gesammelt und am Ende vom Projekt. Zudem gibt es Stichproben nach 6 Monaten zu diesen Daten.

Der Projektträger hat die Aufgabe, die Informationen über Sie zu sammeln und zu bearbeiten. Projektträger sind die Personen oder Organisationen, die für ein Projekt die Verantwortung tragen.

Die gesammelten Informationen von Ihnen können so aussehen:
Zum Beispiel: Ob Sie eine Arbeit haben.

Der Projektträger muss die Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Datenschutz ist, dass die Daten von einer Person geschützt werden, damit sie nicht in falsche Hände kommen.

Dafür gibt es ein Gesetz. DSGVO heißt Datenschutz-Grundverordnung. Das ist ein Gesetz der EU, das Daten von Personen schützt

Die gesammelten Daten werden nur an diese Organisationen weitergegeben:

Die L-Bank in 76113 Karlsruhe.
Sie ist die Bewilligungsstelle für ESF-Förder-projekte.
Kontaktmöglichkeit: esfatl-bank.de

Die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 670173 Stuttgart
Kontaktmöglichkeit: ESFatsm.bwl.de

Die Stelle für die Förderung im Bereich Wirtschaft im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Kontaktmöglichkeit: esf-wirtschaftatwm.bwl.de

Die Fachministerien, die die Förderprojekte durchführen.
Kontaktmöglichkeit: ESFatsm.bwl.de
Das ISG, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH.
Die Adresse ist:Weinsbergstraße 19050825 Köln
Kontaktmöglichkeit: esfbwatisg-institut.de

Bei diesen Behörden können Sie auch Ihre Rechte in Anspruch nehmen. Dafür gibt es diese Gesetze:
Artikel 12 bis 23 Datenschutz-Grundverordnung.

Das schreibt man so: DSGVO
Diese Behörden müssen Ihnen Auskunft geben. Dafür gibt es Artikel 15 der DSGVO. Sie können auch sagen, dass Informationen von Ihnen richtig gestellt werden, wenn sie falsch sind. Oder, dass sie gelöscht oder gesperrt werden.
 
Dafür gibt es die Artikel 16 bis 19 DSGVO. Sie können sich auch beschweren, beim Landes-Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart
Kontaktmöglichkeit: poststelleatlfdi.bwl.de

 

 

Wir versichern Ihnen, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen von Ihnen bekommen, die die Förderprojekte durchführen. Und nur diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei den zuständigen Ministerien Informationen über Sie einholen.

Ihre Daten zu Ihrer Person werden sofort gelöscht, wenn die Berichte und Bewertungen von der Europäischen Kommission abgeschlossen sind. Das ist wahrscheinlich spätestens im Jahr 2028 der Fall, wenn der Abschlussbericht fertig ist. Dazu gibt es diese Verordnung: EU Nr.1303/2013

Wenn Sie Fragen haben zu diesen datenschutz-rechtlichen Hinweisen oder beim Ausfüllen des Fragebogens oder zu den Erklärungen am Ende des Fragebogens, dann hilft Ihnen gerne Ihr Projektträger.

Den Text hat das Klartext-Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. in Leichte Sprache übersetzt. www.klartext-lebenshilfe.de

Die Bilder sind von der ©Lebenshilfe Bremen e.V Stefan Albers vom Atelier Fleetinsel hat sie 2013 gemalt.

Für Teilnehmende: