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Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die Maßnahmen des ESF Plus zielen darauf ab, jede Form von Diskriminierung – insbesondere aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen die besondere Ausgangssituation von Menschen berücksichtigen, die besonders benachteiligt sind, um ihnen eine chancengerechte Teilhabe zu ermöglichen. Besonders benachteiligte Menschen sind bspw. ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Herkunft. Die ESF Plus-Maßnahmen zielen im Rahmen der spezifischen Ziele auf die Verbesserung des Zugangs benachteiligter Zielgruppen zu Bildung und Beschäftigung, die Erhöhung ihrer nachhaltigen Beteiligung am Erwerbsleben sowie die Reduzierung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt.

Der EFS Plus in Baden-Württemberg sowie die Träger der umsetzenden Maßnahmen beachten und gewährleisten die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention erarbeitet.

Programmatische Vorgaben zum Querschnittsziel

Methodische und fachliche Informationen