Querschnittsziel Transnationale Kooperation
Transnationale Kooperation insbesondere in Form von Projektpartnerschaften ist als Querschnittsziel auf allen Umsetzungsebenen und Themenfeldern möglich. Transnationale Komponenten wie Partnerschaften, Erfahrungsaustausch oder andere gemeinsame Aktivitäten mit Partner*innen aus EU-Ländern sind Teil der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und werden daher begrüßt, insbesondere Kooperationen mit Partner*innen in den Mitgliedsländern der Europäischen Strategie für den Donauraum und der EU-Alpenraumstrategie.
Transnationale Zusammenarbeit auf der Ebene von Projekten verfolgt zudem das Ziel, einen grenzübergreifenden Lernprozess für Praktiker*innen zu initiieren. Transnationale ESF Plus-Maßnahmen können aber auch dazu beitragen, den steigenden Bedarf der Unternehmen nach Mitarbeiter*innen mit interkulturellen Kompetenzen besser decken zu können.
Methodische und fachliche Informationen
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per Email an unser ESF-Funktionspostfach: esfsm.bwl.de gemeldet werden.