Charta der Grundrechte
Allen Querschnittszielen übergeordnet ist als grundlegende Voraussetzung die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung).
Die Auswahl und Durchführung aller Fördermaßnahmen sowie die gesamte Durchführung des Programms müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen.
Damit ist die Wahrung der Charta Förderbedingung und Gegenstand von Vor-Ort-Prüfungen.
Alle Begünstigten bestätigen, dass sie die Informationen zur Wahrung der Charta zur Kenntnis genommen haben (Bestandteil des Antragsformulars für Projekte und Programme). Diese Informationen werden auch an die Teilnehmenden weitergegeben (Bestandteil des Teilnahmefragebogens).
Bitte beachten Sie hierzu die Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2016/c 269/01)
- Leitlinien (Bekanntmachung im Amtsblatt der EU, Juli 2016)
Weitere Papiere zur Charta:
- EU-Parlament zur Charta der Grundrechte
- Die Bundesregierung zur Grundrechtecharta
Weitere Informationen, Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten bzgl. der Belange der Grundrechtecharta:
- Webseite des Landesfrauenrats Baden-Württemberg
- Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)
- Webseite der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Webseite der/des Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus
- Webseite des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg
- Webseite der/des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit
- Webseite der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
- Webseite des Deutsches Instituts für Menschenrechte (DIMR)
- Webseite von Human Right Watch
- Webseite von Amnesty International Deutschland
Einen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte können Sie per Mail an unser Funktionspostfach melden: esfsm.bwl.de
Meldung von Beschwerden und Verstößen
Die ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg ist im ESF Plus die Ansprechpartnerin zur Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch für die UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Beschwerden und/oder Verstöße gegen die Charta der Grundrechte sowie die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung des ESF Plus können per Email an unser ESF-Funktionspostfach: esfsm.bwl.de gemeldet werden.