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Aktuelle Maßnahmen zu Corona

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Krise bringen tiefgreifende Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens mit sich. Auch ESF-geförderte Maßnahmen können vielfach derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt durch- bzw. weitergeführt werden.

Wenn immer möglich sollten die Maßnahmeträger laufende ESF-Maßnahmen nicht endgültig abbrechen, sondern beispielsweise Projektbestandteile im Durchführungszeitraum zeitlich verschoben oder auf alternativen Durchführungswegen fortgeführt werden. In manchen Fällen ist es möglich mit den Teilnehmenden in Kontakt zu bleiben und Projekte auf diese Weise – ggf. eingeschränkt – weiter zu verfolgen. Dazu können – soweit möglich und für die Zielgruppen und Inhalte geeignet – z. B. Telefon(konferenzen) oder aber digitale Formate wie virtuelle Klassenzimmer oder Videokonferenzen (etwa via Skype) genutzt werden, auch wenn dies im Antrag so nicht vorgesehen war. Für weitere Fragen stehen die Ansprechpartner*innen in den Ministerien und der L-Bank gerne zur Verfügung.

Aktuelle Rundschreiben für den Förderbereich Arbeit und Soziales und den Förderbereich Wirtschaft finden Sie hier.

Aktuelle Regelung zur Erhebung von Teilnehmendendaten in ESF-geförderten Maßnahmen
 
Die Teilnehmendendaten sind auch bei Maßnahmen, die derzeit nur über Telefon bzw. digitale Kommunikationswege durchgeführt werden, zu erheben. Bis auf weiteres ist es zulässig, dass Teilnehmende die ausgefüllten Fragebögen ohne persönliche Unterschrift digital an die Träger übermitteln. Seitens des Trägers ist auf dem ausgedruckten letzten Blatt des Fragebogens das Empfangsdatum zu vermerken und per Unterschrift zu bestätigen.

SoDEG-Leistungen als ESF-Kofinanzierung

Erhält ein Träger Mittel aus dem SodEG, so können diese Mittel grundsätzlich als zusätzliche Eigenmittel in die Projektfinanzierung eingebracht werden, sofern dies die Zweckbestimmung der SodEG-Mittel ihrerseits zulässt. Es wird gebeten, Einzelheiten mit der L-Bank zu klären.