• logo3

Informationen zur Datenerhebung für Unternehmen - Förderbereich Wirtschaft

Stand: November 2019
Datenerhebung ist Informationen sammeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist eine Behörde der Landesregierung von Baden-Württemberg. In dieser Behörde werden alle Geldangelegenheiten des Landes geregelt und alle Wirtschaftsangelegenheiten.

Wirtschaft ist das Wort für alles was man kaufen und verkaufen kann. Das sind Waren und Geld, aber auch Arbeit. Zum Beispiel sind Autos und der Autobau ein wichtiger Bereich von der Wirtschaft.

Unternehmen können vom ESF Geld bekommen,wenn sie bei einem Projekt für Menschen mitmachen. Der ESF ist der Europäische Sozialfonds.

Ein Projekt ist eine Aufgabe,die man meistens mit einer Gruppe umsetzt. Ein Projekt gibt es nur für eine bestimmte Zeit. Es hat ein Ziel:
Es soll sich mit einer besonderen Frage beschäftigen.

Wenn Ihr Unternehmen an einem Projekt für Menschen mitmacht, bekommt es Geld vom "ESF".

Der ESF ist ein Geldtopf von der EU für die Ausgaben für Menschen. EU heißt "Europäische Union". Die EU ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Ländern in Europa. Diese Länder sind dann Mitgliedstaaten. Zum Beispiel ist Deutschland ein Mitgliedstaat.

Die Mitgliedstaaten in der EU können aus dem ESF Geld bekommen. Baden-Württemberg ist ein Bundesland von Deutschland.

Es bekommt deshalb auch Geld von der EU fürProjekte.Dazu muss Baden-Württemberg aber nachweisen, dass dieses Geld ordentlich verwendet wird. Baden-Württemberg darf das Geld nur für die Projekte nehmen, für die es gedacht ist.

Zum Beispiel dafür:
Was kann man tun, damit Menschen eine gute Ausbildung bekommen?

Deshalb braucht die EU bestimmte Informationen von Ihnen.

Deshalb braucht die EU bestimmte Informationen von Ihnen.

Dafür gibt es Rechts-vorschriften der EU. Es sind Verordnungen mit diesen Nummern:VO(EU) Nr.1303/2013 und VO(EU) Nr.1304. VO(EU)heißt„Verordnungvon der Europäischen Union“.

Die Angaben von Ihnen werden dafür genutzt:
Baden-Württemberg muss an die Kommission der EU Berichte schicken.

Die EU-Kommission ist die Regierung von der EU. Sie muss bestimmte Sachen prüfen. Die Berichte von Baden-Württemberg müssen alle richtig sein.Wenn sie falsch sind gibt es kein Geld.

Ihre Angaben helfen, dass die Berichte stimmen.

Die Angaben helfen auch, dass man feststellen kann,wenn Verbesserungen gemacht werden müssen.

Damit die Berichte an die Europäische Kommission vollständig und richtig sind, brauchen wir verschiedene Informationenvon Ihrem Unternehmen.

Damit prüfen wir, ob das Geld von der EU ordentlich eingesetzt wird.Und man kann die Projekte überprüfen und auswerten.Die Ansprechpersonen in Ihrem Unternehmenkönnen nach dem Ende vom Projekt befragt werden.

Das kann auf verschiedene Art gemacht werden:

Ihre Ansprechperson kann zu Punkten der ESF-Förderung befragt werden. Oder

Man bittet Ihre Ansprechperson die Unterlagen mit den Fragen an die Geschäftsleitung und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Projekt weiterzugeben.

Manche Unternehmen werden ein Teil von Fallstudien. Das heißt, man untersucht einen bestimmten Fall und schaut, was dabei heraus kommt. Das kommt nicht oft vor. Aber wenn das gemacht wird, dann über die Ansprechpersonen vom Unternehmen.

Die Fallstudien und die Befragungen sind dafür: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gibt seine Berichte an die Europäische Kommission.

Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH in Köln führt dann die Fallstudien durch.Das ISG ist eine Einrichtung für wissenschaftliche Fragen. Dieses Institut hat von der ESF-Verwaltungs-behördeden Auftrag die Auswertungen zu machen. Zum Beispiel: Wie viele Menschen arbeiten bei Ihnen. Wie viele Menschen haben eine Behinderung.

Für die Befragungen und Auswertungen werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dafür: Dass die Informationen von jemand nicht in falsche Hände kommen. Dafür gibt es ein Gesetz.

§ ist das Zeichen für Paragraf. Ein Paragraf ist ein Teil in einem Gesetz. Er teilt die verschiedenen Punkte im Gesetz nach Nummern ein. Deshalb steht auch immer eine Nummer hinter dem Paragraf. Wenn man mehr Paragrafen aufzählt, dann wird das § Zeichen doppelt geschrieben: §§

Die Auswertungen werden immer so gemacht, dass man die Namen nicht erkennen kann. Man nennt das anonymisieren.

Das gilt auch für eine Veröffentlichung von diesen Auswertungen. Damit niemand erfährt welches Unternehmen mitgemacht hat.

Wenn Sie an einem Projekt teilnehmen,dann muss der Projektträger die datenschutzrechtlichen Bestimmungeneinhalten.

Projektträger sind die Personen oder Organisationen,die für ein Projekt die Verantwortung tragen.

Die gesammelten Daten werden nur an diese Organisationen weiter gegeben:

Die L-Bank in 76113 Karlsruhe.
Sie ist die Bewilligungsstelle für ESF-Förderprojekte.
Kontaktmöglichkeit: esf@l-bank.de


Die ESF-Verwaltungs-behörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg,
Else-Josenhans-Straße 6 70173Stuttgart
Kontaktmöglichkeit: ESFatsm.bwl.de


Die Stelle für die Förderung im Bereich Wirtschaft im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Kontaktmöglichkeit: esf-wirtschaft@wm.bwl.de

Die Fachministerien, die die Förderprojekte durchführen.
Kontaktmöglichkeit: ESFatsm.bwl.de


Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH.
Die Adresse ist: Weinsbergstraße 190 50825 Köln
Kontaktmöglichkeit: esfbw@isg-institut.de

Bei diesen Behörden können Sie auch Ihre Rechte in Anspruch nehmen. Dafür gibt es diese Gesetze: Artikel 12 bis 23 Datenschutz-Grundverordnung:
Das schreibt man so: DSGVO Diese Behörden müssen Ihnen Auskunft geben. Dafür gibt es Artikel 15 der DSGVO. Sie können auch sagen, dass Informationen von Ihnen richtiggestellt werden, wenn sie falsch sind.
Dafür gibt es den Artikel 16 DSGVO.

Sie können sich auch beschweren, beim Landes-Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20a 70173 Stuttgart
Kontaktmöglichkeit: poststelleatlfdi.bwl.de

Ihre Daten zu Ihrer Person werden sofort gelöscht,wenn die Berichte und Bewertungen von der Europäischen Kommission abgeschlossen sind.
Das ist wahrscheinlich spätestens im Jahr 2028 der Fall,wenn der Abschlussbericht fertig ist. Dazu gibt es diese Verordnung:
EU Nr.1303/2013

Wenn Sie Fragen haben zu diesen datenschutz-rechtlichen Hinweisen oder beim Ausfüllen des Fragebogens oder zu den Erklärungen am Ende des Fragebogens,dann hilft Ihnen gerne Ihr Projektträger.

Den Text hat das Klartext-Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.in Leichte Sprache übersetzt.
www.klartext-lebenshilfe.de

Die Bilder sind von der ©Lebenshilfe Bremen e.V.Stefan Albers vom Atelier Fleetinsel hat sie 2013 gemalt.