KM Alphabetisierung und Grundbildung
- Antragsfrist war bis 15.07.2024 - Antragstellung nicht mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Formulare & Unterlagen”
Was wird gefördert?
Hauptziel ist die Verbesserung des Alphabetisierungs- und Grundbildungsniveaus der Teilnehmenden durch den Besuch von Kursen in Grundbildungszentren (GBZ) und anderen, auch aufsuchenden Lernangeboten. Das Förderprogramm verfolgt im Einzelnen folgende Zielsetzungen:
- Ansprache gering literalisierter Erwachsener sowie Schaffung neuer Kurse und weiterer Lernangebote insbesondere für Erwerbstätige, aber auch für weitere Zielgruppen in den GBZ.
- Aufbau und Organisation von Grundbildungszentren zur Schaffung niederschwelliger Lernangebote und Kurse sowie zum Aufbau von Netzwerken zur besseren Ansprache von Betroffenen und ihrem Umfeld und zur Gewinnung von Kursteilnehmenden. Insbesondere die Einrichtung eines Runden Tisches mit Jobcenter und/oder Arbeitsagentur sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft wird erwartet.
- Weiterbetrieb und Fortentwicklung der Fachstelle für Grundbildung und Alphabetisierung Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- gering literalisierte Erwachsene, insbesondere an Erwerbstätige
- einbezogen werden sowohl Betroffene mit Deutsch als Erstsprache als auch Menschen ausländischer Herkunft, die Deutsch weitgehend sprechen und verstehen können und über geringe Schrift-Sprachkompetenzen in Deutsch verfügen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind alle juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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