Assistierte Ausbildung für Pflegehelfer:innen und Alltagsbetreuer:innen

Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.

  • Antragsfrist war bis 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
  • alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”

Was wird gefördert?

  • das Instrument der Ausbildungsassistenz mit einer sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung
  • Heranführung an eine berufliche Ausbildung und Integration
  • Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftlicher Eigenständigkeit mit einer beruflichen Ausbildung

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, die
    - über keine abgeschlossene und verwertbare Berufsausbildung verfügen oder die lernschwach sind,
    -  nicht vollzeitschulpflichtig sind,
    -  grundsätzlich für eine Ausbildung geeignet sind, aber ohne die Förderung eine Ausbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich durchführen können,
    -  eine Ausbildung der Altenpflegehilfe, der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder der Alltagsbetreuung anstreben sowie
    - über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die den Beginn und die Durchführung einer regulären Berufsausbildung zulassen
  • vorrangig junge Menschen unter 25 Jahren; in kleinerem Umfang können auch Personen bis 45 Jahre oder darüber (bspw. Berufsrückkehrerinnen oder Alleinerziehende) berücksichtigt werden.
  • Fokus auch auf Alleinerziehende und Personen ausländischer Herkunft 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024

Unterlagen und Formulare

Rahmenaufruf
Allgemeine Informationen für die Einzelaufrufe
Einzelaufruf
Assistierte Ausbildung für Pflegehelfende und Alltagsbetreuende
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Projektträger
EPM+ (ESF Plus-Projekte managen - Erfolg sichern) bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. EPM+ ist ein Projekt des ESF Plus in Baden-Württemberg.
Praxishilfe Barrierefreiheit
Hier finden Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit von ESF-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen (aktualisiert 2022).
Materialsammlung zur Praxishilfe Barrierefreiheit
Diese Materialsammlung ergänzt die Praxishilfe Barrierefreiheit. Sie bietet einen Überblick zur Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Ihrem ESF-Projekt (aktualisiert 2022).
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Praxishilfen zu Querschnittszielen
Nützliche Informationen, Praxishilfen und Hinweise zu den Querschnittszielen im ESF Plus finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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