Assistierte Ausbildung für Pflegehelfer:innen und Alltagsbetreuer:innen
Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.
- Antragsfrist war bis 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
- alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- das Instrument der Ausbildungsassistenz mit einer sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung
- Heranführung an eine berufliche Ausbildung und Integration
- Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftlicher Eigenständigkeit mit einer beruflichen Ausbildung
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, die
- über keine abgeschlossene und verwertbare Berufsausbildung verfügen oder die lernschwach sind,
- nicht vollzeitschulpflichtig sind,
- grundsätzlich für eine Ausbildung geeignet sind, aber ohne die Förderung eine Ausbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich durchführen können,
- eine Ausbildung der Altenpflegehilfe, der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder der Alltagsbetreuung anstreben sowie
- über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die den Beginn und die Durchführung einer regulären Berufsausbildung zulassen - vorrangig junge Menschen unter 25 Jahren; in kleinerem Umfang können auch Personen bis 45 Jahre oder darüber (bspw. Berufsrückkehrerinnen oder Alleinerziehende) berücksichtigt werden.
- Fokus auch auf Alleinerziehende und Personen ausländischer Herkunft
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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