Assistierte Ausbildung für Pflegehilfe, Alltagsbetreuung sowie Heilerziehungspflege und -assistenz
- Antragsfrist bis 26. August 2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- die sozialpädagogischen Begleitung der Zielgruppe auf dem Weg zu einer Ausbildung (Ausbildungsassistenz)
- Schaffung von zusätzlichen Angeboten
- Ausbildungsinteressierte an eine Ausbildung heranführen und während der Ausbildung unterstützen
- verbunden mit dem zentralen Ziel des Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg „Keine und keiner darf verloren gehen“
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, die über keine abgeschlossene und verwertbare Berufsausbildung verfügen oder die lernschwach sind, nicht vollzeitschulpflichtig sind sowie grundsätzlich für eine Ausbildung geeignet sind, aber ohne die Förderung eine Ausbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich absolvieren können
- bevorzugt werden Alleinerziehende und Menschen mit Migrations-/Fluchthintergrund
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind alle juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

