Kooperative Berufsorientierung (KM)

  • Antragsfrist war bis 4. Mai 2022 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”

Was wird gefördert?

  • Schülerinnen und Schüler sollen konkrete, praxisnahe und berufsweltbezogene Tätigkeiten und Ausbildungs- sowie Studienmöglichkeiten näher gebracht werden.
  • Externe Bildungsträger sollen an Schulen Projekte zur Beruflichen Orientierung durchführen. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihre individuellen Potenziale und Kompetenzen zu ermitteln und so Erkenntnisse für eine reflektierte Berufswahl zu gewinnen.
  • Mit KooBO soll die Berufswahlkompetenz gestärkt und somit auch ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen geschaffen werden.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Gefördert werden Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Klasse 5, aber Hauptzielgruppe die Klassen der Vorabgangsklassen sowie vor der Vorabgangsklasse.
  • KooBO kann stattfinden an: Haupt- / Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, allgemeinbildende Gymnasien, aber nicht an beruflichen Schulen.
  • Die Projektgruppen können sich aus Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Klassen, aus einer Schule oder mehreren Schulen zusammensetzen, ebenfalls aus Vorbereitungsklassen (VKL).
  • Schulen, die bereits in den Vorjahren an KooBO teilgenommen haben, können erneut an KooBO teilnehmen.

Wer ist antragsberechtigt?

ESF Plus: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf) und die im Aufruf aufgeführten Sachkosten
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt.
    - ESF Plus Mittel: bis zu 40 %
    - Mittel der Bundesagentur für Arbeit: bis zu 50 %
    - Landesmitteln des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: bis zu 10 %
  • Die Gesamtkosten des Projektes müssen mehr als 200.000 Euro betragen.
  • Projektlaufzeit: 1. September 2022 bis 31. Juli 2024
  • Die Förderlinie wurde 2024 für 1 Schuljahr (01.09.2024 bis 31.07.2025) verlängert

Unterlagen und Formulare

Projektaufruf
Kooperative Berufsorientierung (KM)

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Projektträger
EPM+ (ESF Plus-Projekte managen - Erfolg sichern) bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. EPM+ ist ein Projekt des ESF Plus in Baden-Württemberg.
Praxishilfe Barrierefreiheit
Hier finden Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit von ESF-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen (aktualisiert 2022).
Materialsammlung zur Praxishilfe Barrierefreiheit
Diese Materialsammlung ergänzt die Praxishilfe Barrierefreiheit. Sie bietet einen Überblick zur Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Ihrem ESF-Projekt (aktualisiert 2022).
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Praxishilfen zu Querschnittszielen
Nützliche Informationen, Praxishilfen und Hinweise zu den Querschnittszielen im ESF Plus finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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