Kooperative Berufsorientierung (KM)
- Antragsfrist war bis 4. Mai 2022 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- Schülerinnen und Schüler sollen konkrete, praxisnahe und berufsweltbezogene Tätigkeiten und Ausbildungs- sowie Studienmöglichkeiten näher gebracht werden.
- Externe Bildungsträger sollen an Schulen Projekte zur Beruflichen Orientierung durchführen. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihre individuellen Potenziale und Kompetenzen zu ermitteln und so Erkenntnisse für eine reflektierte Berufswahl zu gewinnen.
- Mit KooBO soll die Berufswahlkompetenz gestärkt und somit auch ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen geschaffen werden.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Gefördert werden Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Klasse 5, aber Hauptzielgruppe die Klassen der Vorabgangsklassen sowie vor der Vorabgangsklasse.
- KooBO kann stattfinden an: Haupt- / Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, allgemeinbildende Gymnasien, aber nicht an beruflichen Schulen.
- Die Projektgruppen können sich aus Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Klassen, aus einer Schule oder mehreren Schulen zusammensetzen, ebenfalls aus Vorbereitungsklassen (VKL).
- Schulen, die bereits in den Vorjahren an KooBO teilgenommen haben, können erneut an KooBO teilnehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
ESF Plus: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf) und die im Aufruf aufgeführten Sachkosten
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt.
- ESF Plus Mittel: bis zu 40 %
- Mittel der Bundesagentur für Arbeit: bis zu 50 %
- Landesmitteln des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: bis zu 10 % - Die Gesamtkosten des Projektes müssen mehr als 200.000 Euro betragen.
- Projektlaufzeit: 1. September 2022 bis 31. Juli 2024
- Die Förderlinie wurde 2024 für 1 Schuljahr (01.09.2024 bis 31.07.2025) verlängert
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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