Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - assistierte Beschäftigung
Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.
- Antragsfrist war bis 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
- alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in reguläre existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarkts
- nachhaltige Verbesserung der Erwerbsneigung, die Beschäftigungsfähigkeit und die Erwerbssituation der Zielgruppe und zur Fachkräftesicherung
- nachhaltiger Einstieg ins Arbeitsleben durch bedarfsgerechte Hilfen zur persönlichen und sozialen Stabilisierung
- Hilfen und individuelle Betreuung bzgl. der Vermittlung in Arbeit und insbesondere auf die kritische Phase nach der Arbeitsaufnahme
- Orientierung und Perspektivenentwicklung bzgl. der Stellensuche, bei der Bewerbung und während der ersten Phase der Berufstätigkeit(psychosoziale Stärkung, Eigenverantwortung stärken und Schlüsselkompetenzen verbessern)
- Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um einem Abbruch des Beschäftigungsverhältnisses entgegenzuwirken
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Personengruppen aus dem Rechtskreise des SGB II
- langzeitarbeitslose Menschen
- erwerbsfähige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
- insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Menschen ausländischer Herkunft sowie ältere Erwerbsfähige im Alter von 50-64 Jahren und Menschen mit Behinderung
- arbeitssuchende Menschen
- Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (geringfügig, in Teilzeit oder befristet (Zeitarbeit) beschäftigt)
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 bzw. bis 31.12.2025*
- * Die Förderlinie wurde 2024 für alle bestehenden Projektträger um 1 Jahr verlängert (01.01. bis 31.12.2025)
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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