Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - Assistierte Qualifizierung

  • Antragsfrist 29. September 2025
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare

Was wird gefördert?

  • nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in reguläre existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarkts
  • Projekte zur Steigerung und Stärkung der berufsbezogenen Weiterbildung und Etablierung einer assistierten Qualifizierung
  • Förderung der Zielgruppe durch eine intensive individuelle Begleitung (im Sinne eines Qualifizierungsmentorings) um eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen und erfolgreich abzuschließen (Stärkung der Eigenverantwortungund Verbesserung der Schlüsselkompetenzen)
  • Begleitung der Zielgruppe beim Übergang der Zuständigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus dem SGB II ins SGB III 

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Langzeitarbeitslose und leistungsbeziehende Frauen und Männer (auch Leistungsbeziehende nach § 10 SGB II), die über ein Weiterbildungspotenzial verfügen, aber ohne die Förderung eine Weiterbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich absolvieren können
  • Personen, welche im Rahmen der §§ 16i, 16e und 16d SGB II gefördert werden,
  • Geflüchtete Menschen, die über einen Arbeitsmarktzugang verfügen und eine beschäftigungsbegleitende Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme anstreben
  • Frauen und Männer, die trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung SGB-II Leistungen beziehen und über ein Weiterbildungspotenzial verfügen, aber ohne die Förderung eine Weiterbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich absolvieren können

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind direkte interne Personalausgaben sowie externe Personalausgaben/Honorarausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus sowie zur Verfügung stehende Landesmittel
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Kommunen und Landkreise sind antragsberechtigt.

Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, sondern die oben genannten Antragsberechtigten.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 29. September 2025 vollständig über das Antragsportal ELAN ein.
  • Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
  • Die Antragsvordrucke finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”.

Unterlagen und Formulare

Förderaufruf
Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - assistierte Qualifizierung

Antragsunterlagen

Auswahlmethodik und -kriterien
Die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 wurden am 16.05.2024 vom Begleitausschuss beschlossen.
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de 

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