Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - Assistierte Qualifizierung
- Antragsfrist 29. September 2025
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in reguläre existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarkts
- Projekte zur Steigerung und Stärkung der berufsbezogenen Weiterbildung und Etablierung einer assistierten Qualifizierung
- Förderung der Zielgruppe durch eine intensive individuelle Begleitung (im Sinne eines Qualifizierungsmentorings) um eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen und erfolgreich abzuschließen (Stärkung der Eigenverantwortungund Verbesserung der Schlüsselkompetenzen)
- Begleitung der Zielgruppe beim Übergang der Zuständigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus dem SGB II ins SGB III
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Langzeitarbeitslose und leistungsbeziehende Frauen und Männer (auch Leistungsbeziehende nach § 10 SGB II), die über ein Weiterbildungspotenzial verfügen, aber ohne die Förderung eine Weiterbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich absolvieren können
- Personen, welche im Rahmen der §§ 16i, 16e und 16d SGB II gefördert werden,
- Geflüchtete Menschen, die über einen Arbeitsmarktzugang verfügen und eine beschäftigungsbegleitende Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme anstreben
- Frauen und Männer, die trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung SGB-II Leistungen beziehen und über ein Weiterbildungspotenzial verfügen, aber ohne die Förderung eine Weiterbildung voraussichtlich nicht beginnen oder erfolgreich absolvieren können
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind direkte interne Personalausgaben sowie externe Personalausgaben/Honorarausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus sowie zur Verfügung stehende Landesmittel
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Kommunen und Landkreise sind antragsberechtigt.
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, sondern die oben genannten Antragsberechtigten.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 29. September 2025 vollständig über das Antragsportal ELAN ein.
- Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
- Die Antragsvordrucke finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”.
Unterlagen und Formulare
Antragsunterlagen
Projektumsetzung
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Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

