Neue Perspektiven und (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution

  • Antragstellung ist bis 13. Juli 2026 über das ELAN-Portal möglich
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare

Was wird gefördert?

  • berufliche Orientierung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Entwicklung von neuen Perspektiven
  • Abbau von Beschäftigungs- und Integrationshindernissen
  • Niederschwelliges Beratungsangebot zu Ausstiegsperspektiven aus der Prostitution
  • Psychosoziale Stabilisierung und Stärkung der Selbstwirksamkeit
  • (Re-)Integration der Zielgruppe in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    (Vermittlung der Zielgruppe in geeignete Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen)
  • Unterstützung und Maßnahmen zur Rückkehr in das Heimatland

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Betroffene von häuslicher Gewalt, Betroffene von sexualisierter Gewalt, Betroffene von digitaler Gewalt (z.B. Stalking)
  • Menschen in der Prostitution
  • Zielgruppe eines Vorhabens kann sowohl von Gewalt betroffene Personen als auch Prostituierte einschließen 
    oder sich ausschließlich auf eine der beiden Zielgruppen fokussieren

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte interne Personalausgaben sowie direkte externe Personalausgaben
    (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale)
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. 
    Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus sowie zur Verfügung stehende Landesmittel.
  • Es stehen rund 2,5 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel zur Verfügung und Landes(kofi)mittel bis zu rund 650.000 Euro
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Kommunen und Landkreise
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
  • Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, sondern nur die oben genannten Antragsberechtigten.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 13. Juli 2026 (23:59 Uhr) vollständig über das Antragsportal ELAN ein.
  • Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
  • Die Antragsvordrucke finden Sie hier unter “Unterlagen & Formulare” oder auch im Antragsportal ELAN.

Unterlagen und Formulare

Förderaufruf
Neue Perspektiven und (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution

Zusätzlicher Hinweis zum Förderaufruf bzgl. der Datenerhebung von Teilnehmenden:
Falls eine Adressweitergabe und Nachbefragung von Teilnehmenden problematisch sein sollte (vulnerable Zielgruppen), kann in diesen Einzelfällen stattdessen die Trägeradresse in die Kontaktdatentabelle eintragen werden - mit entsprechender Dokumentation.

Antragsunterlagen

Projektantrag
Antragsformular "Neue Perspektiven und (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution"
Anlage Projektbeschreibung
Anlage zum Projektantrag "Neue Perspektiven und (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution"
Auswahlmethodik und -kriterien
Die Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 wurden am 16.05.2024 vom Begleitausschuss beschlossen.
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de 

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