Neue Perspektiven und (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution
- Antragstellung ist bis 13. Juli 2026 über das ELAN-Portal möglich
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- berufliche Orientierung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Entwicklung von neuen Perspektiven
- Abbau von Beschäftigungs- und Integrationshindernissen
- Niederschwelliges Beratungsangebot zu Ausstiegsperspektiven aus der Prostitution
- Psychosoziale Stabilisierung und Stärkung der Selbstwirksamkeit
- (Re-)Integration der Zielgruppe in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
(Vermittlung der Zielgruppe in geeignete Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen) - Unterstützung und Maßnahmen zur Rückkehr in das Heimatland
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Betroffene von häuslicher Gewalt, Betroffene von sexualisierter Gewalt, Betroffene von digitaler Gewalt (z.B. Stalking)
- Menschen in der Prostitution
- Zielgruppe eines Vorhabens kann sowohl von Gewalt betroffene Personen als auch Prostituierte einschließen
oder sich ausschließlich auf eine der beiden Zielgruppen fokussieren
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte interne Personalausgaben sowie direkte externe Personalausgaben
(Details siehe Projektaufruf) - Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale)
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus sowie zur Verfügung stehende Landesmittel. - Es stehen rund 2,5 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel zur Verfügung und Landes(kofi)mittel bis zu rund 650.000 Euro
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Kommunen und Landkreise
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
- Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, sondern nur die oben genannten Antragsberechtigten.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 13. Juli 2026 (23:59 Uhr) vollständig über das Antragsportal ELAN ein.
- Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
- Die Antragsvordrucke finden Sie hier unter “Unterlagen & Formulare” oder auch im Antragsportal ELAN.
Unterlagen und Formulare
Zusätzlicher Hinweis zum Förderaufruf bzgl. der Datenerhebung von Teilnehmenden:
Falls eine Adressweitergabe und Nachbefragung von Teilnehmenden problematisch sein sollte (vulnerable Zielgruppen), kann in diesen Einzelfällen stattdessen die Trägeradresse in die Kontaktdatentabelle eintragen werden - mit entsprechender Dokumentation.
Antragsunterlagen
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

