Perspektive Arbeit – Aufwind für Frauen mit Migrationserfahrung
- Antragsfrist 11. Januar 2026
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare”
- EPM+ bietet kurzfristig für diesen Förderaufruf folgende Schulung an:
05.12.2025 (9 bis 13 Uhr): Formale Aspekte der Antragstellung
Zusätzlich zum EPM+-Schulungspart werden im Rahmen der Veranstaltung auch Vertreterinnen des am Förderaufruf beteiligten Fachreferats 41 Grundsatz Integration des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie der Verwaltungsbehörde für den ESF Plus in Baden-Württemberg für Auskünfte und Rückfragen ansprechbar sein.
Anmeldefrist: 04.12.2025 um 12:00 Uhr (Link zu EPM+-Schulungen)
Was wird gefördert?
- Berufliche Orientierung, Beratung und Coaching, insbesondere niederschwellige Maßnahmen, die das deutsche Arbeitsleben verständlich erklären
- Vermittlung von ersten Arbeitserfahrungen zur niederschwelligen Heranführung an den Arbeitsmarkt
- Zum Abbau von Sprachbarrieren im beruflichen Kontext sollen die Projekte zudem Sprachfördermaßnahmen integrieren
Hinweis: Reine Sprachförderungsmaßnahmen sind nicht förderfähig!
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Frauen mit Migrationserfahrung
- die nicht oder nicht entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation beschäftigt sind
- die Unterstützung im Bereich der Sprachförderung benötigen
- denen der Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte Problemlagen erschwert wird
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte interne Personalausgaben sowie direkte externe Personalausgaben
(Details siehe Projektaufruf) - Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale)
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus sowie zur Verfügung stehende Landesmittel
- es stehen rund 2,5 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel zur Verfügung und Landes(kofi)mittel bis zu rund 300.000 Euro
- Projektlaufzeit: 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2028
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Kommunen und Landkreise sind antragsberechtigt.
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, sondern die oben genannten Antragsberechtigten.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 11. Januar 2026 vollständig über das Antragsportal ELAN ein.
- Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
- Die Antragsvordrucke finden Sie hier unter “Unterlagen & Formulare” oder auch im Antragsportal ELAN.
Unterlagen und Formulare
Antragsunterlagen
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

